Berlin. Ärztinnen und Ärzte können auch ab 1. Oktober weiter einen erhöhten Hygieneaufwand in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nach A245 GOÄ in Rechnung stellen. Das haben Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfe am Montagabend (29.9.) bekannt gegeben. Diese Möglichkeit war ursprünglich bis 30. September begrenzt.
Nur noch einfacher Satz
Der neue Kompromiss sieht allerdings vor, dass die A245 nicht mehr zum 2,3fachen, sondern ab jetzt nur noch einfach berechnet werden darf. Statt 14,75 Euro wird die A245 also nur noch mit 6,41 Euro honoriert. Die A245 ist je Sitzung mit unmittelbarem Arzt-Patienten-Kontakt erlaubt. Wie bisher darf der Hygieneaufwand dann aber nicht mehr durch eine 2,3fache Steigerung anderer ärztlicher Leistungen in der Sitzung parallel berechnet werden.
Die Regelung läuft am 31. Dezember aus. Neu hinzugekommen ist, dass Kliniken die A245 nicht ansetzen können, wenn sie bereits nach dem Krankenhauszukunftsgesetz einen Hygienezuschlag für stationäre Behandlungen erhalten.
Psychotherapie weiter auch per Video
Zusammen mit der Hygienepauschale haben BÄK, PKV-Verband und Beihilfe auch die Ausnahme verlängert, dass psychotherapeutische Leistungen auch als Videosprechstunde erbracht werden dürfen, wenn dies die Corona-Pandemie erfordert. Das gilt für die 801, 804, 806, 807, 808, 817, 846, 849, 860, 861, 863, 870, 885 sowie 886. Auch diese Regelungen wurden bis zum 31. Dezember fortgesetzt.
Das gilt ebenso für die Nr. 60 GOÄ. Normalerweise setzt diese interdisziplinäre und/oder multiprofessionelle Videokonferenz vom abrechnenden Arzt voraus, dass dieser vorher einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Fallkonferenz hatte. Bis 31. Dezember ist dieser direkte Kontakt auch per Video zulässig, sofern dies die Corona-Pandemie erfordert.
Grund: aktuelle Infektionslage
Eine Verlängerung der Maßnahmen hatte sich bereits letzte Woche abgezeichnet, als BÄK und PKV-Verband die Gespräche wieder aufgenommen hatten. Die Verhandlungspartner begründen die Fortführung nun mit der Entwicklung des Infektionsgeschehens. Zudem gebe es bei der Unfallversicherung eine ähnlich hohe Hygienepauschale für Behandlungen nach dem Durchgangsarztverfahren.