HonorarreformNeue GOÄ wohl nicht vor 2020

Während die Bundesärztekammer (BÄK) viel Zeit (und Geld) darauf verwendet, eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu schaffen, bereitet die Bundesregierung genauso intensiv die Einführung einer Einheitsgebührenordnung vor. So hat sie Mitte Juni mit einem Erlass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) eingesetzt (Der Hausarzt 12).

Die KOMV besteht aus 13 Mitgliedern, die über besondere medizinische, gesundheitsökonomische und sozial- und verfassungsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Die Mitglieder der KOMV erhalten vom BMG als Honorar eine feste Vergütung unabhängig von der Sitzungsfrequenz sowie den Ersatz der Reisekosten.

Kommentar

Die Kommission soll bis spätestens 31. Dezember 2019 einen Bericht vorlegen, der folgende Leitfragen beantwortet:

  • Welche Probleme bestehen bei den geltenden unterschiedlichen Honorarordnungen im vertrags- und privatärztlichen Bereich?
  • Welche grundsätzlichen Ansätze für ein modernes Vergütungssystem für ambulante ärztliche Leistungen, das insbesondere zur Behebung bestehender, durch die unterschiedlichen Honorarordnungen verursachten Probleme beitragen kann, kommen in Betracht (z. B. Komponenten, Organisation, Anwendung) und wie sind sie hinsichtlich ihrer Eignung zu bewerten (Vor- und Nachteile)?
  • Welche rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Umsetzung eines modernen Vergütungssystems müssen beachtet werden?
  • Wie wäre eine neue gemeinsame Honorarordnung, die die unterschiedlichen Honorarordnungen (EBM und GOÄ) ablösen würde, verfassungs- und europarechtlich zu begründen (Berufs- und Vertragsfreiheit)?
  • Welche Kosten, Finanzierungs- und Honorarverteilungsaspekte für die Umsetzung eines modernen Vergütungssystems sind zu berücksichtigen?
  • Welche Vor- und Nachteile gäbe es?

So gesehen ist davon auszugehen, dass eine neue GOÄ, wenn überhaupt, frühestens 2020 in Kraft treten könnte. Übrigens: Zahnärzte sind bei den Beratungen der Kommission ausgespart, die private zahnärztliche Gebührenordnung (GOZ) bleibt also erhalten.

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