Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die im Koalitionsvertrag vorgesehene Gebührenordnungskommission berufen. Das geht aus einem Erlass seines Ministeriums hervor, der der Redaktion von “Der Hausarzt” vorliegt und dem das Bundeskabinett Mitte Juni zugestimmt hat.
Die 13-köpfige Kommission soll die unterschiedlichen Gebührenordnungen der Privaten und der Gesetzlichen Krankenversicherung unter die Lupe nehmen und prüfen, “wie eine neue gemeinsame Honorarordnung, die die unterschiedlichen Honorarordnungen ablösen würde, verfassungs- und europarechtlich zu begründen” wäre, heißt es. Das nun gefragte Gremium umfasst Mediziner, Ökonomen und Juristen. Sechs von ihnen sind weiblich, sieben männlich.
Auf der dem Erlass zugehörigen Namensliste stehen dabei auch bekannte Namen des Gesundheitswesens: So sind mit Prof. Ferdinand Gerlach, Prof. Marion Haubitz, Prof. Jonas Schreyögg und Prof. Wolfgang Greiner allein vier Mitglieder des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen vertreten. Um die Frage einer einheitlichen Gebührenordnung war im Zuge der Koalitionsverhandlungen bis zuletzt gerungen worden.