EBM
Zur Versichertenpauschale 03000 setzt die KV automatisch die 03040, 03060, 03061 und 32001 zu. Die beiden Hausbesuche werden mit der 01410 EBM abgerechnet. Die Pauschale enthält die Untersuchung und die telefonischen Folgekontakte mit der Tochter. Bei den Hausbesuchen kann zusätzlich die Chronikerpauschale I (03220) und II (03221) berechnet werden. Für das Gespräch mit der Patientin sowie der Tochter (insgesamt 22 Minuten) ist zweimal die 03230 EBM möglich.
GOÄ
In der GOÄ fallen für die Hausbesuche jeweils die Nr. 50 sowie die Nr. 7 für die Untersuchung an, zusätzlich ein Wegegeld nach Paragraf 8 GOÄ. Der Peakflow-Test kann mit der Nr. 608 abgerechnet werden. Für ein längeres Gespräch mit der Patientin kann die Nr. 50 mit einem höheren Faktor berechnet werden. Die Unterweisung der Tochter kann auch bei telefonischer Erbringung mit der Nr. 4 in Rechnung gestellt werden. Die von der Tochter ausgehende telefonische Beratung mit dem Hausarzt kann dieser jeweils mit der Nr. 1 berechnen.