GOÄ-AnalogziffernMit wenigen Kniffen zu mehr Honorar

Um den Praxisalltag in all seinen Facetten wiederzugeben, sieht die GOÄ Analogziffern vor: Ziffern, um nicht in der GOÄ enthaltene Leistungen analog zu einer gleichwertigen abzurechnen. Drei Situationen, wie sie im Praxisalltag lohnend anzuwenden sind.

Erhöhter Beratungsbedarf? GOÄ-Analogziffern bieten mitunter eine Chance, diesen entsprechend abzubilden.

Von Corona-bedingt erhöhtem Gesprächsbedarf privat versicherter Patientinnen und Patienten über Anfragen von Versicherungen bis hin zur “Attestitis teutonica”: Analog berechnete Ziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können helfen, stressfrei zum wohlverdienten Honorar zu kommen.

Denn: Analogziffern müssen nur einmal im System hinterlegt werden – und helfen dann bei der korrekten Anwendung der in die Jahre gekommenen GOÄ.

Mehr Geld gibt es seit Jahresbeginn auch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und beim Versorgungsamt sowie bei Leistungen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

Systematik der Analogziffern in der GOÄ

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von GOÄ-Analogziffern:

  1. die “offiziellen”, mit dem vorangestellten großen “A”. Das jüngste Beispiel ist die A245 für den Pandemie-bedingten Hygieneaufwand in unseren Praxen, kürzlich bis 30. Juni verlängert (“Der Hausarzt” 6/21).
  2. die “handgemachten”: Einige Hausärztinnen und Hausärzte definieren sie mit einem nachgestellten, meist kleingeschriebenen “a” (so geschehen in den nachfolgenden Tabellen), andere vergeben individuelle Namen für eigene Anfragesituationen, etwa “reha”, “rente”, “versorgungsamt” oder “betreuung”. Beides hat Vor- und Nachteile: Während sich erstere Option an den bekannten GOÄ-Ziffern orientiert, etwa 75 GOÄ für ein Attest (Tab. 2), können selbst definierte Schlagworte eine Gedächtnisstütze im Praxisalltag sein.

Gestaltungsspielraum für Praxen

Auf den “handgemachten” Analogziffern liegt der Schwerpunkt dieses Artikels, denn hier haben Praxen einen Gestaltungsspielraum, während die mit “A” beginnenden Analogziffern nur von der Bundesärztekammer (BÄK) herausgegeben werden dürfen.

Tipp: Achten Sie bei der Angabe von GOÄ-Analogziffern darauf, den Buchstaben der Ziffer nachzustellen, das spart Rückfragen seitens der Versicherungen. Wichtig zu wissen ist, dass selbst definierte Analogziffern von den PKV nicht akzeptiert werden müssen!

Ein weiterer Unterschied zwischen den “offiziellen” und den “handgemachten” Analogziffern ist, dass die BÄK bei der Herleitung der Ziffern freier ist. Hausärzte hingegen dürfen bei den “hausgemachten” Analogziffern die Ausschlüsse und Bedingungen der Ursprungsziffern nicht verändern.

Situation 1: Beratungen

Ein Fallbeispiel: Eine privatversicherte Person, beruflich Bierverleger und von Umsatzeinbrüchen geplagt, sucht Sie nach einem Krankenhausaufenthalt auf, der wegen einer somatischen Erkrankung erfolgte. Pandemie-bedingt wurden in der Sprechstunde zwei Folgetermine abgesagt und Sie können sich Zeit nehmen. Die Konsultation, die auch psychische und psychosomatische Aspekte beinhaltet, dauert 60 Minuten.

Zur Abrechnung stehen in der Druckfassung der GOÄ zunächst nur die Beratungsleistungen mit den Ziffern 1, 3 (ab 10 min.) und 34 (ab 20 min. Dauer) zur Verfügung, ggf. unter Nutzung der Möglichkeit, einen höheren Steigerungsfaktor anzusetzen. Im Psychiatrie-Kapitel der GOÄ finden sich dann noch die Ziffern 804, 806 und 849, die aber die Dauer des Beispielgesprächs ebenso wenig abbilden und ähnlich wie unzureichend begründete Steigerungsfaktoren das Risiko für Rückfragen seitens der Versicherten oder deren Versicherungen beinhalten. Diese bedingen einen Zeitaufwand, den wir sinnvoller nutzen können.

Eine Lösung findet sich mit Blick auf die Homöopathie-Leistungen, aber auch bei der Erörterung (Tab. 1, oben).

Situation 2: Atteste

Auch der – sicherlich nicht zu kurierenden – “Attestitis teutonica” lässt sich mit den Analogziffern aus der GOÄ angemessen begegnen.

Situation 3: Berichte, Buchhaltung und Controlling

Analogziffern helfen aber auch, den Überblick über die Rechnungen an Versorgungsämter, Gerichte oder Versicherungen zu behalten. Auch wenn Sie Privatleistungen üblicherweise über eine Verrechnungsstelle erledigen, lohnt es sich hier, die Privatabrechnungs-Funktion der Praxis-EDV zu nutzen: Sie legen für die Menschen, die eines solchen Berichts bedürfen, einen Privatsatz in Ihrer EDV an und hinterlegen den Auftraggeber, beispielsweise die DRV, als Rechnungsempfänger.

Bei den folgenden “hausgemachten” Analogziffern sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt, da jeweils nur andere gesetzliche Regelungen “übersetzt” werden (Tab. 3).

Wichtig: Denken Sie daran, die Abrechnung auf den 1-fachen Satz zu begrenzen.

Tipp: Seit 1. Januar wurden die Antragsformulare der DRV zusammengefasst (aus 48 verschiedenen wurden 3!) und die Vergütung auf 35 Euro zzgl. eines Zuschlags bei onkologischen Rehas angehoben (“Der Hausarzt” 7/20).

Hoher Aufwand für Gutachten

Bei den Betreuungsgutachten haben Amtsgerichte offenbar einen Spielraum, denn hier gibt es regional große Unterschiede in der Vergütung. Wenn Sie beispielsweise ein Wohnheim für Menschen mit Behinderung ärztlich betreuen, dann kennen Sie die wiederholten, wenn auch oft nicht nachzuvollziehenden Anfragen zur Fortführung der gesetzlichen Betreuung.

Hier ist zu empfehlen, die Analogziffer 85a (die dem juristischen Ausmaß dieses Gutachtens gerecht wird) anzusetzen (Tab. 3), sie jedoch bei meist überschaubarem Aufwand nur hälftig anzusetzen.

Neu: Schreibgebühr anzusetzen

Neu ist seit Jahresbeginn, dass auch neben den Gutachten und Berichten nach JVEG eine Schreibgebühr abgerechnet werden kann und die Regelung für die Berechnungen von Farbkopien geändert wurden (Tab. 4).

Weitere Neuigkeiten bei der Sachkostenerstattung umfassen die Übermittlung von Dateien anstelle von Kopien auf elektronischem Weg (je Datei 1,50 Euro) bzw. auf einem Datenträger (5 Euro) und die Portoregelungen (“Post- und Telekommunikationsdienstleistungen”) des JVEG: So können gem. Paragraf 12, Abs. 1 Satz 5 “Sachverständige […] anstelle der tatsächlichen Aufwendungen eine Pauschale in Höhe von 20 Prozent des Honorars fordern, höchstens jedoch 15 Euro”.

Damit ergäbe sich für einen Bericht an das Versorgungsamt mit 1.800 Anschlägen (Honorar 25 plus 3 Euro) eine Porto-Auslage von 5,60. Eine ansehnliche Vergütung für einen C4-Umschlag und eine 1,55-Euro-Briefmarke, meinen die Rauchenden Köpfe.

 

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