Bremen/Berlin. In Bremen und Bremerhaven haben einige Ärzte bereits Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen von Kanzleien erhalten, teilt die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KV) mit. Es gehe um fehlende oder mangelhafte Datenschutzerklärungen auf den Internetpräsenzen, die nicht mehr den neuen Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) genügen. In den der KV bekannten Fällen belaufen sich die Abmahngebühren auf bis zu 700 Euro.
Sie rät Ärzten, umgehend ihre Praxis-Homepages an die DSGVO anzupassen oder die Webseiten kurzfristig vom Netz zu nehmen. „Der Hausarzt” und der Deutsche Hausärzteverband haben für Ärzte Tipps zur Umsetzung der neuen Datenschutzregeln in der Praxis zusammengestellt.
Mitte Juni hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) bereits angekündigt, den Missbrauch von Abmahnungen einzudämmen, um besonders kleine Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen besser zu schützen. Sie will dazu zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD bereits darauf geeinigt, das Abmahnwesen zu überarbeiten, etwa den „fliegenden Gerichtsstand” abzuschaffen.
Union, SPD und FDP fordern mehr Tempo von Ministerin
Fliegender Gerichtsstand bedeutet zum Beispiel bei Verstößen auf einer Website, dass der Verletzer an jedem Ort gerichtlich belangt werden kann, an dem die Webseite, über die der Verstoß begangen worden ist, abrufbar gewesen ist. Dadurch ist es möglich, dass Kläger vor das Gericht ziehen, bei dem sie am wahrscheinlichsten Recht erhalten.
Die Wirtschaftsspitzen von Union, SPD und FDP haben nach Medienberichten am Dienstag (12. Juni) gemeinsam von der Ministerin mehr Tempo gefordert. Gerade für kleine Betriebe habe die DSGVO zu viel Rechtunsicherheit geführt. Im Gespräch ist, bei leichten, erstmaligen Verstößen die Bußgelder zu reduzieren, zu deckeln oder die Abmahngebühren für bis zu zwölf Monate auszusetzen. Genauer definiert werden soll wohl auch, wer andere überhaupt abmahnen darf.
Weitere Vorschläge macht die FDP in einem Antrag, den sie in den Bundestag eingebracht hat. Demnach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, missbräuchliche Abmahnungen zu verhindern und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Geltung zu verschaffen. Weiter fordert sie, die Bundesdatenschutzbeauftragte ausreichend personell und die Stiftung Datenschutz besser finanziell auszustatten. Nachgearbeitet werden soll aus ihrer Sicht auch die Regelung, wann Betriebe einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen.