Berlin. Dass GKV-Patienten keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim Besuch der Praxis bei sich haben, kann mehrere Gründe haben: Entweder wurde sie schlichtweg vergessen oder wegen eines Krankenkassenwechsels liegt noch keine gültige vor. Manchmal ist die Karte auch defekt.
Aber auch ganz ohne Praxis: Bei E-Rezepten reicht ein Anruf und die Verordnungen über das E-Rezept können von der Praxis direkt auf die eGK übertragen werden – ohne dass der Patient persönlich in der Praxis vorstellig werden muss. Allerdings ist dazu erforderlich, dass die eGK nachgereicht wird.
Liegt keine eGK vor, kann eine Ersatzbescheinigung zum Einsatz kommen. Dass die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung auch unkompliziert und schnell elektronisch möglich ist, ist noch wenigen bekannt.