Berlin. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (E-AU) gehen zum 1. Oktober auch zwei neue EBM-Ziffern an den Start: die 40130 und 40131 EBM. Diese sind jeweils für den postalischen Versand der Papier-AU gedacht und je mit 81 Cent bewertet.
Die 40130 EBM können Ärztinnen und Ärzte abrechnen, wenn die Übertragung der E-AU an die Kasse nicht funktioniert hat – und diese infolgedessen also als Papierexemplar geschickt werden muss. Frühestens darf die Ziffer aber angesetzt werden, wenn die Übermittlung bis zum “Ende des nachfolgenden Werktages” nicht stattgefunden hat.
Die 40131 EBM ist für den Versand der Papier-AU an Hausbesuchs-Patienten gedacht. Denn vor Ort kann für diese keine Bescheinigung ausgedruckt werden. Die 40131 EBM können Ärzte daher nur in Verbindung mit einer Besuchsleistung abrechnen. Die Legende listet die 01410, 01411, 01412, 01413, 01415 und 01418 EBM.
Bis Ende 2024 soll der Bewertungsausschuss die Mengenentwicklung beobachten und bei Bedarf finanziell nachsteuern. Bis Ende Juni 2025 prüft er, ob die Kosten für die beiden Positionen dann in bereits vorhanden EBM-Leistungen eingepreist werden können. red