Im EBM stehen für die Betreuung von Tumorpatienten zusätzlich zu den Grundpauschalen nach den Nrn. 03040/03000 EBM eigentlich nur die Palliativleistungen nach den Nrn. 03370 bis 03373 EBM zur Verfügung.
Bei entsprechender Co-Morbidität sind allerdings die Voraussetzungen zur Abrechnung weiterer EBM-Positionen gegeben, wie insbesondere die der Geriatrie- und Chronikerabschnitte im EBM nach den Nrn. 03360/03362 sowie 03220/03221. Weitere Positionen etwa für eine zytostatische oder strahlentherapeutische Behandlung sind spezialisierten Fachärzten vorbehalten.
Kommentar
Gespräche, die aufgrund der Art und Schwere der Erkrankung hier grundsätzlich erforderlich sind, können nach Nr. 03230 EBM berechnet werden, wenn diese mindestens zehn Minuten dauern.
Bei den Palliativleistungen nach den Nrn. 03370 bis 03373 EBM muss man beachten, dass sie nicht am gleichen Tag neben den Positionen für die geriatrische Behandlung und chronischer Erkrankungen nach den Nrn. 03220, 03360 und 03362 berechnungsfähig sind. Ebenso ausgeschlossen ist die Gesprächsleistung nach Nr. 03230 EBM in gleicher Sitzung neben den Palliativleistungen – mit Ausnahme der Nr. 03371 EBM.
Die neuen speziellen palliativmedizinischen Leistungen nach den Nrn. 37300 bis 37318 EBM sind Ärzten mit einer speziellen palliativmedizinischen Weiterbildung vorbehalten. Lediglich die neue Nr. 37320 EBM (Fallkonferenz) können alle Hausärzte für patientenorientierte Fallbesprechung mit Fachärzten und/oder weiteren komplementären Berufen sowie mit Pflegekräften oder Angehörigen, die an der Versorgung des Patienten beteiligt sind, bis zu fünfmal im Krankheitsfall – ggf. auch telefonisch – berechnen.
Ziehen Hausärzte zur Mitbehandlung des Tumorpatienten ein Palliativteam hinzu, können sie für die Erstüberweisung die Nr. 01425 EBM (26,96 Euro) und die Folgeüberweisungen die Nr. 01426 EBM (16,19 Euro) ansetzen.
Die Verlaufskontrolle bei Tumorpatienten erfordert auch Laboruntersuchungen, daher sollte man an die Labor-Ausnahmekennziffer 32012 EBM denken.
Diese führt dazu, dass hausärztlich übliche Laborparameter wie Kreatinin (Nr. 32066 EBM), alkalische Phosphatase (Nr. 32068 EBM), GPT (Nr. 32070 EBM), y-GT (Nr. 32071 EBM) sowie das kleine oder große Blutbild (Nrn. 32120, 132122 oder 32125 EBM) den hausärztlichen Laborbonus nach Nr. 32001 EBM (2,02 Euro/Fall) nicht belasten.