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AbrechnungSo ist die Platzwunde nach Sturz abzurechnen

Am Beispiel einer einfachen Platzwunde zeigen wir die Vor- und Nachteile sowie die Besonderheiten von EBM, GOÄ, HZV und UV-GOÄ.

EBM

Abrechnung der Versichertenpauschale 03000, der Wundversorgung mit der 02301 sowie der Impfung mit 89400R. Durch die KV Ergänzung der Pauschalen 03040, 03060, 03061 und 32001. Am Folgetag und nach zehn Tagen sind keine weiteren Leistungen abrechenbar.

GOÄ

Bei einem privat versicherten Patienten würde der Hausarzt zunächst die Nrn. 1 und 5 abrechnen. Für die Versorgung der Wunde dann die Nrn. 491 und 2004. Die Simultanimpfung geht mit der Nr. 378 in die Abrechnung, die AU-Bescheinigung mit der Nr. 70. Am Folgetag und nach zehn Tagen Abrechnung jeweils der Nrn. 1 und 5.

HZV

Bei HZV-Versorgung und privatem Unfall würde die Abrechnung der Wundversorgung abhängig von der jeweiligen Krankenkasse im LV Nordrhein folgendermaßen aussehen. Die durch GWQ und spectrumK vertretenen BKKen, die IKKclassic und die TK honorieren die 02301 als Einzelleistung mit 16,00 Euro; bei allen anderen Kassen ist sie Teil der Quartalspauschale. Ähnlich ist es bei der Impfung gemäß GOP 89400R. Hier bietet lediglich die TK eine Einzelvergütung mit 10,00 Euro an, während alle anderen Kassen die Impfungen mit der Pauschale vergütet sehen.

Vergleich Wundversorgung EBM, GOÄ, UV-GOÄ, HZV

Am Beispiel der Wundversorgung einer einfachen Platzwunde soll versucht werden, die Vor- und Nachteile sowie die Besonderheiten der verschiedenen Abrechnungsmodalitäten (EBM, GOÄ, HZV und UV-GOÄ) gegenüberzustellen.

Dabei zeigt sich, dass die Honorierung gemäß GOÄ mit 134,16 Euro mehr als doppelt so hoch ist wie bei der Regelversorgung von GKV-Patenten nach dem EBM mit 60,69 Euro. Die HZV-Abrechnung (mit 78,00 Euro beim gewählten Vertrag an zweiter Stelle) zeichnet sich dagegen durch die Unkompliziertheit ab.

Die Abrechnung nach UV-GOÄ (72,81 Euro) regt dazu an, vor allem bei GKV-Patienten genau zu erfragen, ob es sich nicht um einen Arbeitsunfall oder einen Wegeunfall handelt, da das Honorar in der Regel höher und dazu unbudgetiert bezahlt wird.

Besonderheiten

Bei der HZV-Versorgung wird immer auch bei einmaligem Kontakt im Quartal eine Quartalspauschale bezahlt, die vertragsabhängig in Nordrhein zwischen 32,00 und maximal 66,00 Euro liegt. Diese beinhaltet in allen Verträgen auch das Honorar für die Impfungen und in den meisten auch das Honorar der Wundversorgung. Deshalb können die Honorare von dem gewählten Beispiel abweichen.

UV-GOÄ

Bei Abrechnung über die UV-GOÄ sind Beratung und symptomorientierte Untersuchung immer mit der Nr. 1 allein abrechenbar. Außerdem werden bei einigen Leistungen ab Abschnitt C (Nr. 200) besondere Kosten in der Gebührenordnung ausgewiesen, die eine Pauschalerstattung der anfallenden Sachkosten darstellen. Der Unfallbericht plus Porto fällt immer an, auch wenn der Patient nicht dem Unfallarzt vorgestellt werden muss.

GOÄ

Auch in der GOÄ sind Sachkosten abrechenbar, entweder mit genau spezifizierten Einzelbeträgen oder aber mit den besonderen Kosten analog der UV-GOÄ, was in der Regel von den Versicherern akzeptiert wird. Grundsätzlich ist auch bei allen Leistungen ein höherer Faktor möglich, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind (§ 5 Abs. 2 GOÄ).

Quellen: https://www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)

https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)

https://www.kbv.de/media/sp/UV-GOAE_01.01.2021.pdf (UV-GOÄ)

Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.27, Stand Juni 2020)

Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Januar 2021

https://www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006

https://www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche (letzter Aufruf 2021 03 09)

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