AbrechnungPraxistür zu? Ab dann starten Hausbesuche

Hört sich einfach an und doch liegt der Teufel im Detail: Bei der Abrechnung von Hausbesuchen gilt es, Feinheiten zu beachten.

Wegen eines schweren Infekts ist bisweilen ein Hausbesuch nötig.

Aufgrund eines heftigen Infekts ist bei Frau J. ein Hausbesuch nötig (siehe Kasten unten).

EBM

Beim Hausbesuch nach 14:00 Uhr rechnet die Ärztin die 03000, 01410, 03220 und 03230 EBM ab. Für die BZ-Messung fällt die 32025 an und für den CRP-Schnelltest später in der Praxis die 32128. Für die nächsten Praxiskontakte können außer der 03221 EBM keine weiteren Leistungen berechnet werden.

GOÄ

Nach GOÄ können die Nrn. 50 (plus Wegegeld) und 7 abgerechnet werden – die Nr. 50 mit 3,5-fachem Faktor. Die Messung des Blutzuckers wird mit der Nr. 3514, die CRP-Bestimmung mit der Nr. 3524 abgerechnet. Die AU löst die Nr. 70 aus. Die nächsten Praxis- kontakte werden je mit den Nrn. 1 und 7 und einmal zusätzlich mit Nr. 70 abgerechnet.

HZV

Bei den Hausarztverträgen in Thüringen wird der Besuch nach 01410 EBM bei der IKKclassic, der TK und den durch spectrumK vertretenen BKKen einzeln mit 30 Euro vergütet, bei den durch GWQ vertretenen BKKen ist er Teil der Quartalspauschale. Die Laboranalysen sind bei allen Verträgen mit der Pauschale abgegolten.

Schwerpunkt: Besuche im EBM

Bei Besuchen unterscheidet der EBM sechs Anlässe. Ein Besuch liegt immer vor, wenn die Ärztin ihre Praxis für die Behandlung eines Kranken verlässt, also auch, wenn sie vor der Praxistür einen Unfallverletzten behandelt.

Wird bei einem Patienten an einem Tag mehr als ein Besuch abgerechnet, ist die Angabe der Uhrzeiten nötig. Für jeden Besuch (mit Ausnahme der 01413 EBM – Mitbesuch) zahlt jede KV ein Wegegeld entsprechend den regionalen Vereinbarungen (Honorarverteilungsmaßstab, HVM!).

Regelbesuche 01410

Regelbesuche sind vorher vereinbarte und zu verabredeten Zeiten stattfindende Besuche eines Kranken, wenn dieser die Praxis wegen der Erkrankung nicht aufsuchen kann. Abgerechnet werden sie mit der EBM-Ziffer 01410 (212 Punkte).

Dringende Besuche 01411, 01412, 01415

Bei den dringenden Besuchen (01411, 01412) ist der Besuch gemäß EBM unverzüglich nach Bestellung auszuführen.

  • Die Nr. 01411 (469 Punkte) gilt dabei werktags zwischen 19 und 22 Uhr und am Wochenende und an Feiertagen zwischen 7 und 19 Uhr,
  • die Nr. 01412 (626 Punkte) werktags zwischen 22 und 7 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen zwischen 19 und 7 Uhr, außerdem bei einem Besuch mit Unterbrechung der Sprechstundentätigkeit.

Ein Sonderfall ist die 01415 EBM (546 Punkte),der dringende Besuch in Wohn- und Altenheimen mit Pflegepersonal. Hier ist die Vorgabe der Dringlichkeit auch dann erfüllt, wenn der Besuch irgendwann am Tag der Bestellung ausgeführt wird, also nicht unbedingt unverzüglich.

Besuch Im organisierten Notfalldienst 01418

Im (von KV und/oder ÄK) organisierten Notfalldienst ist jeder erforderliche Besuch mit der 01418 EBM (778 Punkte) abrechenbar, egal zu welcher Uhrzeit er bestellt wird und erfolgt.

Mitbesuch 01413

Werden bei einem Besuch ein oder weitere Patienten behandelt, werden diese “Mitbesuche” ausschließlich mit der EBM-Nummer 01413 (212 Punkte) abgerechnet, natürlich ohne zusätzliches Wegegeld.

Zuschlag bei Palliativversorgung 03372, 03373

Bei einer Palliativbetreuung ist neben den Besuchen nach den Nrn. 01410 und 01413 ein Zuschlag nach 03372 EBM (124 Punkte) je vollendete 15 Minuten abrechenbar. Die Leistung ist an einem Behandlungstag bis zu fünfmal möglich.

Neben den dringenden Besuchen (01411, 01412, 01415) ist Zuschlag nach Nr. 03373 (124 Punkte) abrechenbar, allerdings nur einmal pro Besuch und ohne zeitliche Vorgabe.

Quellen:

www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)

www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)

Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.28, Stand Juni 2021)

Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Januar 2023

www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006

www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.