Hört sich einfach an und doch liegt der Teufel im Detail: Bei der Abrechnung von Hausbesuchen gilt es, Feinheiten zu beachten.
Aufgrund eines heftigen Infekts ist bei Frau J. ein Hausbesuch nötig (siehe Kasten unten).
EBM
Beim Hausbesuch nach 14:00 Uhr rechnet die Ärztin die 03000, 01410, 03220 und 03230 EBM ab. Für die BZ-Messung fällt die 32025 an und für den CRP-Schnelltest später in der Praxis die 32128. Für die nächsten Praxiskontakte können außer der 03221 EBM keine weiteren Leistungen berechnet werden.
GOÄ
Nach GOÄ können die Nrn. 50 (plus Wegegeld) und 7 abgerechnet werden – die Nr. 50 mit 3,5-fachem Faktor. Die Messung des Blutzuckers wird mit der Nr. 3514, die CRP-Bestimmung mit der Nr. 3524 abgerechnet. Die AU löst die Nr. 70 aus. Die nächsten Praxis- kontakte werden je mit den Nrn. 1 und 7 und einmal zusätzlich mit Nr. 70 abgerechnet.
HZV
Bei den Hausarztverträgen in Thüringen wird der Besuch nach 01410 EBM bei der IKKclassic, der TK und den durch spectrumK vertretenen BKKen einzeln mit 30 Euro vergütet, bei den durch GWQ vertretenen BKKen ist er Teil der Quartalspauschale. Die Laboranalysen sind bei allen Verträgen mit der Pauschale abgegolten.
Schwerpunkt: Besuche im EBM
Bei Besuchen unterscheidet der EBM sechs Anlässe. Ein Besuch liegt immer vor, wenn die Ärztin ihre Praxis für die Behandlung eines Kranken verlässt, also auch, wenn sie vor der Praxistür einen Unfallverletzten behandelt.
Wird bei einem Patienten an einem Tag mehr als ein Besuch abgerechnet, ist die Angabe der Uhrzeiten nötig. Für jeden Besuch (mit Ausnahme der 01413 EBM – Mitbesuch) zahlt jede KV ein Wegegeld entsprechend den regionalen Vereinbarungen (Honorarverteilungsmaßstab, HVM!).