EBMPräoperative Diagnostik mit zwei Fallstricken

Bei einer 52-jährigen Patientin steht eine Operation an. Ihr Alter ist auch für die Leistungsinhalte nach EBM wichtig.

Abrechnung: Die Abrechnungspositionen für die präoperativen Untersuchungen finden sich im Abschnitt 31.1 im EBM.

EBM

Bei Erstkontakt im Quartal und alleiniger präoperativer Untersuchung Abrechnung der 01436 EBM. Bei zusätzlicher weiterer hausärztlicher Leistung kann statt der 01436 die 03000 angesetzt werden. Die Op-Vorbereitung wird mit der 31012 abgerechnet, die u. a. obligat das EKG und den Arztbrief enthält. Laboruntersuchungen aus dem Kapitel 32 sind nicht gleichzeitig ansetzbar.

GOÄ

Nach GOÄ können alle Maßnahmen einzeln in Rechnung gestellt werden. Dazu gehören bei einer präoperativen Untersuchung die Nrn. 1 und 8, zusätzlich die Nrn. 651, 250, den anfallenden Laborziffern sowie die Nr. 75.

HZV

In Thüringen gibt es für die HZV Verträge mit BKKen und IKKen. Bei beiden Verträgen (durch GWQ oder spectrumK vermittelt) sind die präoperativen Untersuchungen (31010 bis 31013) Teil der Quartalspauschalen.

Dies sind bei GWQ die P1 mit 66 Euro (einmal pro Versichertenteilnahmejahr) und die P2 mit 42 Euro (dreimal im Teilnahmejahr). Im spectrumK-Vertrag wird einmal im Teilnahmejahr die Infrastrukturpauschale P1 (16 Euro) und viermal im Teilnahmejahr die P2 mit 40 Euro honoriert.

Schwerpunkt: Präoperative Untersuchung im EBM

Die Abrechnungspositionen für die präoperativen Untersuchungen finden sich im Abschnitt 31.1 im EBM. Alle vier Ziffern werden bei Angabe der Symbolnummer 88115 in der Abrechnung extrabudgetär vergütet.

Dabei unterscheidet der EBM zwischen vier Altersgruppen:

  • Nr. 31010 im Alter von 0 bis 12
  • Nr. 31011 im Alter von 12 bis 40
  • Nr. 31012 im Alter von 40 bis 60
  • Nr. 31013 ab dem 61. Lebensjahr

Abhängig vom Alter der Patienten unterscheiden sich dabei die obligaten und auch die fakultativen Leistungsinhalte.

Obligate Leistungen

Für alle Altersgruppen gleich sind die folgenden Leistungsinhalte, die erbracht werden müssen:

  • Beratung und Erörterung
  • Überprüfung, ob das häusliche, familiäre und soziale Umfeld für eine ambulante Op geeignet ist
  • Aufklärung über Vor- und Nachteile einer ambulanten Operation
  • Ganzkörperstatus (!)
  • Dokumentation und schriftliche Befundmitteilung an den Operateur oder Anästhesisten; Arztbrief gemäß 01610 EBM.

Weitere altersabhängige obligate Leistungen sind das Ruhe-EKG bei den Nummern 31012 und 31013 EBM sowie Laboruntersuchungen (gemäß Ziffer 32125 plus ein Gerinnungswert) bei der Ziffer 31013.

Fakultative Leistungen

Fakultative Leistungen, also Leistungen, die auch bei Erbringung nicht gesondert abgerechnet werden können, sind ebenfalls altersabhängig unterschiedlich:

  • Überprüfung der Op-Fähigkeit sowie die Bestimmung der Schilddrüsenhormone für alle EBM-Ziffern,
  • weitere Laboruntersuchungen (gemäß 32125 EBM und Blutgerinnungswerte) für die 31010 bis 31012 und
  • die Spirometrie und Leistungen des Allgemeinen Labors (Abschnitt 32.2) für die Ziffer 31013

Die Fallstricke bei den präoperativen Untersuchungen sind einmal die Spirometrie, die nur bei der 31013 nicht zusätzlich berechnet werden kann.

Die zweite Falle ist die Tatsache, dass keine Laboruntersuchungen aus dem Abschnitt 32 abgerechnet werden können. Routinekontrollen sollten aus diesem Grunde am besten auf einen anderen Termin gelegt werden, da auch die Laborgemeinschaft für diese Leistungen kein Honorar von der Kassenärztlichen Vereinigung erhält.

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