TIE-Arztbrief: Pauschale wird nicht immer gekürzt
Ärztinnen und Ärzten wird die TI-Pauschale ab März doch nicht gekürzt, wenn sie nicht in der Lage sind, E-Arztbriefe zu senden oder empfangen. Das gilt allerdings nur unter einer Voraussetzung.
Ärztinnen und Ärzten wird die TI-Pauschale ab März doch nicht gekürzt, wenn sie nicht in der Lage sind, E-Arztbriefe zu senden oder empfangen. Das gilt allerdings nur unter einer Voraussetzung.
Haus- und Heimbesuche sind meist eine wirtschaftliche Misere. Eine Ausnahme macht das Seniorenheim – aber nur unter einer Bedingung. Als Erleichterung haben die "Rauchenden Köpfe" einen Hausbesuchs-Spicker erstellt.
Lange hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband dafür gekämpft, nun hat Gesundheitsminister Lauterbach ein Maßnahmenpaket zur Entlastung der Praxen geschnürt. Von der Entbudgetierung über Vergütungspauschalen bis zu Regress-Erleichterungen: Ein Überblick, was wann in Gesetze gegossen werden soll – und welcher wichtige Punkt aus hausärztlicher Sicht (noch) fehlt.
Wieder hat der EBM digitalen Zuwachs bekommen: Für die Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) companion patella steht seit Anfang des Jahres eine Leistungsziffer zur Verfügung.
Rund um medizinische Reha und häusliche Krankenpflege können Ärztinnen und Ärzte ab Januar weitere Leistungen per Video erbringen und abrechnen. Dies ist aber an eine Bedingung geknüpft.
Bereits seit dem 1. Juli 2023 können die Abrechnungspositionen für Versand und Empfang von E-Arztbriefen nicht mehr angesetzt werden. Zum 1. Oktober wurde zudem die Porto-Höchstsumme für analoge Briefe deutlich abgesenkt.
Ein rationaler Einsatz von Laborleistungen ist nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern zahlt sich auch finanziell aus. Der Laborbonus ist für Hausarztpraxen nämlich nicht nur Peanuts! Die fünf Laborregeln der "Rauchenden Köpfe" helfen, einen besseren Bonus zu bekommen.
Jeder hat ein Anrecht, seine Krankenunterlagen, die in der Praxis gespeichert sind, einzusehen. Die Frage, ob dafür auch etwas zu bezahlen ist, hat nun der Europäische Gerichtshof entschieden.
Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.
Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.