Nach einem Beschluss des Bewertungsausschusses steigt die hausärztliche Versichertenpauschale nach Nr. 03005 EBM für Patienten ab 76 Jahren zum 1. Januar 2019 um einen Punkt (10,8226 Cent). Die Anhebung resultiert aus der Erweiterung des Inhalts bei der Verordnung häuslicher Krankenpflege um die Unterstützungspflege und bei der Kompressionstherapie (“Der Hausarzt” 2/18).
Die Erhöhung der Pauschale nach Nr. 03005 EBM auf 211 Punkte (22,84 Euro) soll den vermehrten Aufwand beim Ausfüllen des neuen Formulars abdecken. Ein Honorar von rund zehn Cent ist dafür natürlich ziemlich lächerlich, auch wenn sich die Erhöhung auf alle Behandlungsfälle nach Nr. 03005 EBM bezieht, egal ob häusliche Krankenpflege verordnet wurde oder nicht.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begründet das Minihonorar damit, dass Nr. 01420 EBM für die Prüfung der Notwendigkeit und Koordination der häuslichen Krankenpflege – die im Grunde genommen aber mit dem Verordnungsaufwand nichts zu tun hat – vor zehn Jahren in die Versichertenpauschale integriert wurde.
Der Vorgang ist auch inhaltlich unlogisch, denn die noch existierende Nr. 01420 ist mit 94 Punkten (10,02 Euro) bewertet und macht damit 44 Prozent des Honorars für die Versichertenpauschale 03005 EBM aus.
Da Fachärzte für das Ausfüllen des Formulars zur Verordnung häuslicher Krankenpflege weiter die Nr. 01420 EBM berechnen können, bekommen sie dafür 9,91 Euro (!) mehr als Hausärzte. Es drängt sich der Verdacht auf, dass man im Bewertungsausschuss die Grundrechenarten nicht beherrscht.