Der Bewertungsausschuss hat die Fristen für die geplante Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) beschlossen: Demnach soll der angepasste EBM bis Ende September 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Bereits im September hatten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband aufgrund neuer Vorgaben durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das im April in Kraft treten soll, auf eine Verschiebung des Termins verständigt (“Der Hausarzt” 20/2018).