Bei manchen Patienten heilen Wunden nur schlecht. Neben der Behandlung von Patienten mit sekundär heilenden Wunden und Dekubital-Ulcera kümmern sich Hausärztinnen und Hausärzte vorwiegend um venöse Ulcera und diabetische Füße.
Beides ist im EBM abgebildet, letztere setzen aber eine Abrechnungsgenehmigung durch die KV voraus.
Neu ist seit 1. Oktober 2020 die Möglichkeit, in Fällen, in denen konventionelle Behandlung und Verbände nicht zur Heilung führen, auch mittels Vakuumpumpentherapie zur sekundären Wundheilung beizutragen. Entfallen ist dafür das bisher aufwändige Antragsverfahren.
Während andere Verbandmittel den Patienten rezeptiert werden und dann Praxisteam oder Pflegedienst damit die Wunde versorgen, wurde bei der Vakuumtherapie ein für Hausärzte ungewohntes Vorgehen gewählt: Neben der Behandlungsziffer an sich gibt es Kostenpauschalen.
Was aber bedeutet, dass Praxen für die teuren Verbandmittel sowie die Pumpenmiete in Vorleistung gehen müssen. Ein Versuch, etwas Licht ins Ziffern-Dickicht zu bringen:
02314 EBM braucht persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt
Die 02314 EBM bildet mit 15,02 Euro die Anlage und/oder den Wechsel der Pumpe ab und kann neben der einmal im Quartal möglichen 02310 (23,58 Euro) für die sekundäre Wundbehandlung einmal pro Tag (allerdings nur bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt) abgerechnet werden. Eine Delegation an eine entsprechend qualifizierte VERAH ist somit leider ausgeschlossen.
Hinzu kommen aber die Kostenpauschalen:
Die 40901 EBM (65,49 Euro) fällt bei einer Wundfläche bis einschließlich 20 cm² (also kleiner 4x5cm) an.
Bei einer größeren Wundfläche ist die etwas höher bewertete 40902 EBM (71,39 Euro) anzusetzen. Gerade sehr große und tiefe Wunden, zum Beispiel an der adipösen Bauchschwarte, können aber viel Material verschlingen, was für Praxen ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko bedeuten kann.
Im Verlauf ist zu beachten, dass große Wunden kleiner werden und entsprechende Verlaufs-Dokumentationen (Foto mit Zentimetermaß!) sicher sinnvoll sind, falls bei einer Prüfung doch einmal Zweifel an der erbrachten Leistung und Abrechnung bestehen.
Die Kostenpauschale 40903 EBM (47,54 Euro) wird je Kalendertag der Pumpennutzung (also auch am Wochenende!) abgerechnet und quersubventioniert die Verbandsmittel, da die üblichen Marktpreise für die Pumpenmiete nur in etwa halb so hoch sind.
So gehen Sie vor
Wie ist aber das praktische Vorgehen? Die Arztpraxis nimmt Kontakt zu einem der wenigen Anbieter von Vakuumpumpentherapie auf, recherchiert Preise, lässt sich nach Medizinproduktegesetz einweisen und startet auf eigene Kosten die Therapie.
Nach Meinung der “Rauchenden Köpfe” ist das “gut gedacht, aber schlecht gemacht”: In der Praxis wird sich so ein Prozedere auch bei geeigneter Indikation kaum durchsetzen. Das wird dazu führen, dass Patienten eher teuer stationär oder bei Spezialisten behandelt werden müssen.