© Der Hausarzt*Punktwert/EBM 2019: 10,8226 Cent; BHF = Behandlungsfall; pAPK = persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
HZV
Bei den Hausarztverträgen (HZV) am Beispiel Hamburg sind die Besuche bei den BKKen und der IKKclassic mit der Pauschale abgegolten; die übrigen Verträge sehen bei AOK und TK gleiche Einzelleistungen für Besuch und Mitbesuch vor (AOK 35 Euro, TK 30 Euro). BEK und DAK honorieren den Besuch mit 32,50 Euro, den Mitbesuch mit 15 Euro plus Wegegeld (hier WP C) von je 9,20 Euro für den Erstbesuch. KKH und HEK sind seit 1. Januar, hkk seit 1. April dem TK-Vertrag beigetreten.
Schwerpunkt: Was ist ein Mitbesuch?
Besuch oder Mitbesuch? Diese Frage stellen sich Hausärzte immer wieder – meist bei mehreren Besuchen in einem Pflegeheim oder einer beschützenden Werkstatt. Aber auch andere Konstellationen sind denkbar. Von einem Mitbesuch spricht die GOÄ bei einem weiteren Besuch in derselben häuslichen Gemeinschaft, der EBM bei einem weiteren Besuch in derselben sozialen Gemeinschaft. Im GOÄ-Kommentar aus dem Deutschen Ärzteverlag heißt es: “Eine ‚häusliche Gemeinschaft‘ liegt vor, wenn zentrale Bereiche eines Hauses oder einer Wohnung – also z. B. die Küche oder das Esszimmer – als gemeinsamer Lebensraum genutzt werden. Die ‚klassische‘ häusliche Gemeinschaft ist insofern die Familie; jedoch ist auch eine Wohngemeinschaft – unabhängig von dem in der Regel fehlenden Verwandtschaftsverhältnis der Bewohner – als häusliche Gemeinschaft anzusehen.” Anders in einem Heim: Hier handelt es sich zwar unter Umständen um eine soziale, aber keine häusliche Gemeinschaft.
Ähnlich formulieren es Wezel/Liebold im EBM-Kommentar: “Zu sozialen Gemeinschaften gehören sämtliche Bewohner eines Altenheimes … sofern ein Gemeinschaftsleben – z.B. regelmäßige gemeinsame Einnahme aller oder fast aller Mahlzeiten … – gepflegt wird.”
Keine soziale oder häusliche Gemeinschaft liegt vor bei: Besuchen in der Hauptwohnung und einer Einliegerwohnung, mehreren Besuchen in einem Hotel, abgeschlossenen Einheiten in einem Altenheim ohne gemeinsame Mahlzeiten, ebenfalls nicht bei Behandlung mehrerer Verletzter an einer Unfallstelle.
Fazit
Die GOÄ (Nr. 51) erfordert dieselbe häusliche Gemeinschaft, auch ohne jeden sozialen Bezug. Beim EBM (GOP 1413, 03063, 38105) ist die soziale Gemeinschaft hingegen Voraussetzung. Ein Unterschied, den Hausärzte vor allem bei Heimbesuchen beachten müssen.
Kasuistik
Anamnese: Frau G. ruft morgens ihre Hausärztin an und bittet um einen Hausbesuch, da sie seit gestern an anhaltendem Durchfall leide. Auch ihre zwei Kinder, fünf und sieben Jahre alt, klagten über Übelkeit. Nach der Abendsprechstunde fährt die Hausärztin zum Besuch. Inzwischen haben auch die Kinder
Durchfall sowie der Ehemann, der vorzeitig nach Hause gekommen ist. Ursache sei vermutlich ein zwei Tage alter Fleischsalat. Vorerkrankungen: lediglich beim Ehemann, 38 Jahre, eine behandelte Hypertonie.
Befund: 35-jährige Frau in mäßig reduziertem AZ. Zeichen des Flüssigkeitsmangels mit abhebbaren Hautfalten und trockenen Schleimhäuten. Abdomen weich, leichter diffuser Druckschmerz, Darmgeräusche lebhaft. Blutdruck 95/60 mmHg, Herzfrequenz bei 104/Min. Beide Kinder zeigen bei klinischer Untersuchung einen leichten abdominellen Druckschmerz, können aber genug trinken – ebenso der Vater.
Diagnose, Beurteilung und weiteres Prozedere: Es handelt sich am ehesten um eine Diarrhoe, ausgelöst durch einen verdorbenen Fleischsalat. Eine mikrobiologische Stuhluntersuchung konnte eine Salmonellose oder ähnliche Infektionen ausschließen. Bei der Mutter Erstbehandlung mit einer Kochsalzinfusion, um den Kreislauf zu stabilisieren. Allen Familienmitgliedern empfiehlt die Ärztin einen traubenzuckerhaltigen Tee, angereichert mit einer entsprechenden Elektrolytlösung, und eine leichte Kost. Nach vier Tagen hatten sich alle Patienten wieder erholt.
Quellen: