Abrechnung MitbesuchDie Art der Gemeinschaft macht den Unterschied Dr. Heiner Pasch 4 Min. 4. Juni 2019 HA 10/19 Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Besuch oder Mitbesuch? Das wirft immer wieder Fragen auf. Denn EBM und GOÄ setzen hier verschiedene Definitionen voraus. © Getty Images/iStockphoto Die Art der Gemeinschaft macht den UnterschiedEBMGOÄHZVSchwerpunkt: Was ist ein Mitbesuch?FazitKasuistikEine Mutter fordert den Hausbesuch an, behandelt werden aber auch ihre Kinder und ihr Ehemann (s. Kasuistik). EBM Abrechnung aller Patienten mit der altersentsprechenden Versichertenpauschale (03000). Beim Vater zusätzlich die Chronikerpauschale I (GOP 03220). Die klinischen Untersuchungen und die Infusion sind mit der Versichertenpauschale bereits vergütet. Abrechnung des Besuchs bei Frau G. mit der GOP 01410, die Besuche der übrigen Patienten jeweils mit der GOP 01413. Damit die Stuhluntersuchungen nicht beim Laborbudget mitgerechnet werden, wird bei allen vier Patienten die Kennnummer 32004 notiert. GOÄ Für den Hausbesuch bei Frau G. berechnet die Ärztin nach GOÄ die Nr. 50, bei Kindern und Vater je die Nr. 51. Die abdominelle Untersuchung ergibt jeweils die Nr. 7, bei Frau G. wegen der gleichzeitigen Kollapsneigung und Untersuchung der Thoraxorgane mit dem Faktor 3,5 gesteigert. Die Infusion wird mit Nr. 271 plus Sachkosten abgerechnet, die AU für den Ehemann mit der Nr. 70. Das Wegegeld für die 7 km Entfernung (10,23 Euro) wird geviertelt (Paragraf 8 Abs. 3 GOÄ). Tab. 1: Abrechnung auf einen Blick Facebook Twitter WhatsApp SMS E-Mail Link Weiterlesen Abrechnung VERAH® versus NäPA Abrechnung Klaviatur der GOÄ-Zuschläge Abrechnung Frische Schnittverletzung am Feierabend Login Registrieren Suchen Newsletter × E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns. Passwort: Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen. 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