Schwerin. Hinterbliebene sollten nach Auffassung der Landesärztekammer von den Kosten der Leichenschau befreit werden. Diese sollten künftig die Krankenkassen übernehmen, als „letzten Dienst am Menschen“, sagte der Greifswalder Rechtsmediziner Klaus-Peter Philipp am Montag in der Expertenkommission des Landtags zur Neufassung des Bestattungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern. Die Vergütung der Leichenschau sei außerdem zu gering.
Maximal könne ein Arzt etwa 50 Euro dafür berechnen, einschließlich Wegegeld. „Das ist unzureichend“, sagte Philipp. Die Linken-Abgeordnete Eva-Maria Kröger schloss sich dieser Forderung an. Die Kommission hat dazu allerdings noch keine Empfehlung ausgesprochen. Laut Gesetz muss bei jedem Todesfall ein Arzt eine Leichenschau machen und darüber eine ärztliche Bescheinigung ausstellen.
Quelle: dpa/mv