Berlin. Die Kostenpauschale für Antigentests wurde von 3,50 Euro auf 4,50 Euro angehoben – rückwirkend zum 1. Dezember und befristet bis zum 31. Januar 2022. Grund war eine am 18. Dezember 2021 in Kraft getretene Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundesgesundheitsministeriums. Die Abrechnung durch die Praxen erfolgt weiterhin über die zuständige KV.
Quellen:
www.gesetze-im-internet.de/coronatestv_2021-10/__13.html
www.kbv.de/html/1150_56062.php