Rund um die haus- und fachärztliche Bereitschaftspauschale 01435 EBM gibt es bei der Abrechnung wiederkehrende Fragen, die in den Fortbildungen der “Rauchenden Köpfe” gestellt werden. Im Folgenden ein paar Antworten auf die häufigsten.
Wann darf die 01435 EBM angesetzt werden? Wie war das noch mit dem Arztfall?
Die 01435 EBM (9,79 Euro) können Praxen bei einem mittelbaren Kontakt abrechnen, das kann beispielsweise ein Telefonat sein, oder eine Beratung, die über Angehörige des Patienten mittelbar geschieht. Bei einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt darf diese Ziffer NICHT angesetzt werden!
Ein wichtiger Ausschluss ist, dass die 01435 im gleichen Arztfall (s. Kasten) nicht neben der Quartalspauschale 0300x EBM stehen darf. Das bedeutet: In einer Praxis, in der mehrere Ärztinnen und Ärzte auf die gleiche Betriebsstättennummer (BSNR), aber über die jeweils eigene lebenslange Arztnummer (LANR) abrechnen, könnte der eine Arzt bei einem persönlichen Kontakt die 0300x abrechnen, der andere bei einem Telefonat die 01435 EBM. Beides über die gleiche LANR geht nicht.
Welche Ziffern gehen neben der 01435 EBM?
Ein häufiges Missverständnis: “Neben der 01435 dürfen keine anderen Ziffern abgerechnet werden.”
Es ist richtig, dass im gleichen Kontakt (fast) keine anderen EBM-Ziffern angesetzt werden dürfen. Eine Ausnahme gibt es aktuell aber für die 03221 und für die 01434 EBM (derzeit befristet bis 31. Dezember), außerdem dürfen Portoziffern angesetzt werden, also Sachkosten.
Weitere Leistungen können jedoch nicht gleichzeitig erbracht werden. Dies erklärt sich allein schon daraus, dass diese in der Regel einen persönlichen Kontakt erfordern wie Sonographie, Gesundheitsuntersuchung (GU) etc., was nun mal nicht telefonisch möglich ist.
Hingegen ist es falsch, dass im ganzen Quartal keine anderen Ziffern abgerechnet werden dürfen. Im gleichen Arztfall kann durchaus eine GU, Sonographie, Wundversorgung oder Ähnliches stattfinden und auch abgerechnet werden. Nur die Quartalspauschale darf nicht im gleichen Arztfall stehen.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Patientin Frau Müller war am 15. Juli zu einem Routinetermin bei Frau Dr. Vielbeschäftigt, die in einer Gemeinschaftspraxis tätig ist. Angesetzt wurde aufgrund einer chronischen Erkrankung die 0300x und die 03220. Zwei Tage später meldet Frau Müller sich telefonisch, um ihre Laborwerte zu erfahren.
Der Praxispartner Herr Dr. Kümmerer bespricht die Werte mit der Patientin und empfiehlt zur Abklärung der erhöhten Transaminasen eine Abdomensonographie. Hier setzt er die 01435 EBM an. Aufgrund des Gesprächs von mehr als fünf Minuten kommt die 01434 EBM hinzu, solange diese noch abgerechnet werden darf (s. zeitliche Befristung). Zusätzlich setzt er die 03221 EBM an, so lange diese noch telefonisch erlaubt ist.
Am nächsten Tag kommt Frau Müller zur Sonographie zu Dr. Kümmerer. Diese kann er mit der 33042 EBM abrechnen, parallel fällt ggf. noch die 03221 EBM an.
Woher kommt diese Verwirrung?
Wahrscheinlich entsteht die Verwirrung um die Ausschlüsse der 01435 dadurch, dass diese in der Praxis schnell mal mit den Ausschlüssen der EBM-Ziffer 01430 verwechselt wird. Die 01430 EBM ist für Verwaltungstätigkeiten wie die Ausstellung eines Folgerezepts ohne Arzt-Patienten-Kontakt gedacht, ähnlich der Nr. 2 GOÄ.
Die 01430 EBM darf tatsächlich im gleichen Arztfall nicht neben anderen Ziffern stehen! Das bedeutet, dass über die gleiche LANR in diesem Quartal keine weiteren Ziffern abgerechnet werden dürfen – außer weiteren Malen die 01430.
Ein Beispiel:
Herr Müller wird durch Herrn Dr. Kümmerer betreut. Dieser rechnet beim ersten Quartalskontakt die 0300x und die 03220 EBM ab, beim zweiten Kontakt die 03221 und etwa die 03230 EBM (hausärztliches Gespräch vollendete 10 Minuten).
Während seines Urlaubs stellt die Praxispartnerin Frau Dr. Vielbeschäftigt an mehreren Tagen Folgerezepte für die Dauermedikation aus, ohne dem Patienten zu begegnen. Hier kann sie jeweils die 01430 EBM ansetzen. Merke: Die 01430 EBM kann im Arztfall nur neben sich selbst stehen.
Sollte Frau Dr. Vielbeschäftigt einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt mit Herrn Müller haben, kann hierfür also keine Ziffer angesetzt werden. In Einzelfällen ist abzuwägen, ob man lieber die 01430 streicht oder eine andere Leistungsziffer. Würde Frau Dr. Vielbeschäftigt beispielsweise eine Sonographie erbringen, wäre es sinnvoller, diese abzurechnen und die 01430 zu streichen.
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