Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Leser fragen den ExpertenEin Patient, zwei Fälle: Geht das?

Können zwei Mediziner aus einem Patienten zwei Fälle generieren? Dr. Gerd W. Zimmermann antwortet.

Leser L. fragt: Ich arbeite angestellt in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) als Hausarzt. Meine Kollegin arbeitet auf einem weiteren Hausarztsitz ebenfalls angestellt. Können wir mit einem Patienten zwei Fälle auf einem Schein generieren?

Ein Beispiel aus der Praxis: Meine Kollegin berechnet die Nrn. 03000 und 03220 EBM, später vielleicht auch Nr. 03221 EBM. Wäre es für mich bei einem Kontakt mit dem gleichen Patienten möglich, die Nr. 01430 EBM anzusetzen (auch wenn etwa Nr. 03230 EBM höher bewertet wäre), um einen neuen Fall für mich zu generieren?

Dr. Gerd W. Zimmermann antwortet: Die Leistungen nach den Nrn. 01430 und 01435 EBM sind im Arztfall nicht neben der Versichertenpauschale, die Nr. 01430 EBM zusätzlich nicht neben irgendeiner anderen EBM-Leistung berechnungsfähig. Konkret bedeutet dies, dass Sie so, wie von Ihnen beschrieben, verfahren können.

Die Kennzeichnung der Leistungen erfolgt über die jeweilige LANR. Beim beschriebenen Beispiel mit der Nr. 01430 EBM kann allerdings im gesamten Quartal keine andere Leistung berechnet werden. Konkret: Wird die 01430 EBM mit einer der beiden LANR berechnet, können in der Folge mit der gleichen LANR nur weitere Leistungen nach Nr. 01430 EBM berechnet werden.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.