Für das Ausstellen und Aktualisieren des Medikationsplans in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) können jetzt zwei neue Ziffern abgerechnet werden. Das hat der ergänzte Bewertungsausschuss beschlossen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte.
Die Leistungen wurden zum 1. Januar in den EBM-Abschnitt 51.2 aufgenommen. Die entsprechenden Gebührenordnungspositionen (GOP) lauten 51020 (39 Punkte / 4,22 Euro) sowie für die Aktualisierung 51021 (8 Punkte / 0,86 Euro). Die Vergütung erfolgt extrabudgetär und ohne Mengenbegrenzung. Die beiden GOP ersetzen die Pseudoziffer 88514, die ASV-Ärzte bislang abgerechnet haben.