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Video-AUVideo-Krankschreibung möglich – aber nicht für jeden

Hausärztinnen und Hausärzte können ihnen bekannte Patienten künftig auch nach einer Videosprechstunde krankschreiben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür Mitte Juli die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entsprechend geändert, wie er mitteilte. Zudem setzt die Video-AU voraus, dass sich die Erkrankung des Patienten allein per Video ärztlich abklären lässt.

Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) ist auf sieben Kalendertage begrenzt. Eine Folgekrankschreibung per Video ist nur zulässig, wenn die vorherige AU aufgrund unmittelbarer persönlicher Untersuchung ausgestellt wurde.

Wichtig: Ausgeschlossen bleibt eine Video-AU, wenn der oder die Versicherte sich in der Praxis bislang nie persönlich vorgestellt hat, sowie die Feststellung einer AU ausschließlich auf Basis eines Online-Fragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonats. Auch besteht kein Anspruch von Patienten auf eine Video-Krankschreibung. Ebenso ist keine “Kinder-AU” (Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes) per Video zulässig, stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung klar.

Die Tatsache, dass eine Video-AU, nicht jedoch eine Telefon-AU möglich sein wird, kritisieren viele Hausärzte – auch, weil sie den Mehrwert der Videosprechstunde gegenüber einem Telefonat als gering einschätzen, der technische Aufwand jedoch vergleichsweise hoch sei. Während der Corona-Pandemie war die Telefon-AU zeitlich befristet möglich; mittlerweile ist dies jedoch wieder aufgehoben. Der Deutsche Hausärzteverband hatte sich mehrmals für eine Verlängerung der Telefon-AU eingesetzt und steht auch einer Pandemie-unabhängigen Möglichkeit aufgeschlossen gegenüber. Auch die Bundesärztekammer (BÄK) hatte jüngst die “dauerhafte Möglichkeit der Bescheinigung einer AU über Telefon- und Videokontakt für Bestandspatienten von Haus- und Kinderärzten” gefordert (www.hausarzt.link/nFLVA).

Hintergrund für die Richtlinienänderung war laut G-BA nicht die Corona-Pandemie, sondern die entsprechende Lockerung der Fernbehandlungsregeln durch den Deutschen Ärztetag 2017.

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