Trotz angebotener Übergangslösungen sollten sich Praxen auf die anstehenden Neuerungen vorbereiten und unter anderem einen sogenannten KIM-Dienst (Dienst für Kommunikation und Medien) bestellen.
Nur so können zum Beispiel Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermittelt werden. Für die elektronische Signatur wird außerdem ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation benötigt.
Pünktlich zum Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) am 01. Oktober hat die Techniker Krankenkasse (TK) deshalb jetzt ihren HZV-Vertrag angepasst.
Neben der Aufnahme von Einzelleistungen zur Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wurden die Voraussetzungen zur Vergütung des Innovationszuschlages angepasst sowie neue Leistungen aufgenommen (Tab.).