Berlin. Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) hat bereits in Gesundheitsämtern und Laboren Einzug gehalten. Seit Beginn des Jahres müssen sie Testergebnisse über DEMIS versenden. Jetzt steht die nächste Ausbaustufe an: Auch Praxen und Apotheken können über das Portal positive Schnelltest-Ergebnisse melden. Zunächst ist die Teilnahme noch freiwillig, ab Januar 2023 dann verpflichtend.
Zukünftig auch für andere meldepflichtige Erreger
Um DEMIS zu nutzen, müssen Praxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein, also über einen elektronischen Heilberufsausweis oder eine SMC-B-Karte verfügen. Ab nächstem Jahr sollen alle meldepflichtigen Erreger-Arten wie Influenza, Masern oder Rotaviren über das System übermittelt werden.
Das Meldeportal ist über eine Website erreichbar, auf der die Schnelltest-Ergebnisse eingetragen werden. Dabei erfolgt die Zuordnung des zuständigen Gesundheitsamts automatisch, was den Medizinern Zeit sparen soll. „Die Gesundheitsämter erhalten so schneller einen Überblick und letztendlich auch das RKI über die aktuellen Fallzahlen“, erklärt Torsten Hoffmann, der bei der Gematik für DEMIS zuständig ist. Die Gesellschaft unterstützt im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums das Robert Koch-Institut (RKI) und Fraunhofer Fokus bei der Entwicklung. red