Spätestens ab Oktober 2021 ist ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation verpflichtend, daher wird aktuell an vielen Stellen vom Austausch älterer Modelle gesprochen. Viele Hausärztinnen und Hausärzte fragen sich nun, woran sie die “Generation” ihres eHBA überhaupt erkennen.
Ein genauer Blick auf den Ausweis hilft, schlüsselt die Ärztekammer Schleswig-Holstein auf: Die ältesten Modelle haben nicht einmal einen Chip. eHBA der ersten Generation haben zwar einen Chip, aber noch kein Ärztekammer-Logo aufgedruckt.
Nur die neuesten eHBA, also der sogenannten zweiten Generation, tragen einen Chip, das Logo der Bundesärztekammer oben rechts sowie das Logo der jeweiligen Landesärztekammer in der Mitte (s. oben). Auf der sicheren Seite sind Hausärztinnen und Hausärzte, wenn sie ihren eHBA erst nach September 2020 bestellt haben: Seither wurden nur noch die Modelle “2.0” ausgegeben.