Bis 2020 will die große Koalition einen Aktionsplan vorlegen, der Maßnahmen zu digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen enthält. Dabei will die Regierung auf dem E-Health-Gesetz von 2015 aufbauen, das den Fahrplan zur Einführung einer digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen vorgelegt hat.
Mit an erster Stelle steht dabei ein elektronischer Impfpass (eIP), der zusammen mit einer elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden soll. Eine ePA sollen die Kassen nach jüngsten Planungen bis 2021 den Versicherten anbieten.
Zuletzt hatte wiederholt der Deutsche Hausärzteverband einen digitalen Impfpass gefordert, um Impflücken schneller zu erkennen und so die Impfquoten zu steigern. Im Ziel sind sich alle Beteiligten in Gesundheitswesen und Politik einig: Der elektronische Impfpass garantiert eine verlustfreie Dokumentation, verhindert so unnötige Wiederimpfungen und führt zu einer lückenlosen Information zwischen Arzt und Patient.
Zudem könnte man die Daten zum Recall und für Surveillanceprojekte heranziehen. Allerdings gibt es technische, medizinische und rechtliche Anforderungen, die zu berücksichtigen sind.
Was ist zu beachten?
Ein eIP muss zwei Bedingungen erfüllen: Erstens muss er interoperabel sein, damit die Daten zwischen Arzt und Patient, in Ärztenetzen oder eAkten verschiedener Anbieter aufgenommen oder ausgetauscht werden können, wenn der Patient dies wünscht. Die Daten werden über eine Schnittstelle übertragen. Erste Entwicklungen für Schnittstellenstandards sind bereits bei der gematik für das Interoperabilitätsverzeichnis VESTA eingereicht worden.
Zweitens müssen die digitalisierten Einträge ärztlich signiert werden, wie es das Gesetz schon bei den herkömmlichen Impfpässen verlangt. Infrage kommt dafür die elektronische Authentifizierung durch eine qualifizierte Signatur des Impfarztes.
Grundlage wäre die EU-Verordnung Nr. 910/2014, an diese muss Paragraf 22 des deutschen Infektionsschutzgesetz (IfSG) angepasst werden, der die Dokumentation von Impfungen regelt. Entsprechende Änderungen hat die Bundesregierung jüngst angekündigt.
Um zu funktionieren, braucht ein rechtskonformer elektronischer Impfpass also:
- Digitalisierung zur Überführung der papiergebundenen in eine elektronische Form mithilfe eines geeigneten Impfmanagementsystems
- Synchronisierung mit anderen Datenquellen (z. B. aus der ePatientenakte oder des Krankenblatts in der Praxissoftware)
- Validierung und qualifizierte ärztliche Signierung für eine rechtskonforme Dokumentation
- Sicherer Datentransport zwischen Arzt und Patient durch Verschlüsselung oder Übertragung über ein sicheres Netz
- Interoperabilität über standardisierte Datenformate, etwa nach der CDA (Clinical Document Architecture)
Im elektronischen Impfpass füllen Ärzte die gleichen Felder aus wie bisher, darunter Impfdatum, Charge und Impfstoff. Nach der Verschlüsselung leiten sie den Datensatz an die Patienten weiter, etwa an eine Smartphone-Impfpass-App oder die ePA. Mit ihrem persönlichen Schlüssel können Patienten dann die Daten als “elektronischen Impfpass” auf dem Smartphone darstellen.
Die ersten elektronischen Impfpässe werden bereits in einem Projekt in Sachsen getestet. In den nächsten Monaten werden weitere Projekte starten. Wichtig ist, dass die Patienten selbst entscheiden können, wo sie ihre Daten sichern wollen. Durch die Interoperabilität können sie zwischen den Systemen jederzeit wechseln.