Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält einen flächendeckenden Start des elektronischen Rezeptes (E-Rezept) zum 1. Januar 2022 nicht für umsetzbar. Das räumt das Ministerium in einem Schreiben an die Gesellschafter der Gematik, datiert auf Montag, 20. Dezember, ein. Das Schreiben liegt „Der Hausarzt“ vor. Ein neuer Starttermin geht daraus allerdings nicht hervor.
Das BMG reagiert damit auf zahlreiche Rückmeldungen der Gesellschafter. Auch Ärztevertreter, darunter etwa der Deutsche Hausärzteverband, hatten immer wieder betont, dass neue digitale Anwendungen nur in die Praxen kommen dürften, wenn diese ausreichend getestet seien und somit nicht den Praxisablauf stören.
Prozesskette noch nicht fehlerfrei möglich
Dem Schreiben zufolge sind die Gesellschafter in Sorge, dass der Start des E-Rezepts nur holprig zu Jahresbeginn anlaufen könne. Denn nach den bisherigen Feldtests sei die gesamte Prozesskette noch nicht hinreichend erprobt. Dadurch lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen, ob eine „fehlerfreie Ausstellung, Übermittlung, Annahme und Abrechnung“ von E-Rezepten ab Januar möglich sein werde.
In dem Schreiben macht das Ministerium deutlich, dass es diese Bedenken teilt. Noch nähmen zu wenige am Feldtest teil. Zudem stünden die „erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung“. Dies setze die Einführung des E-Rezeptes aber voraus.
Testbetrieb geht weiter
Der Testbetrieb soll nun schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden, bis die Technik bereitsteht. Darüber hinaus fordert das Ministerium mehr Transparenz über die Testprozesse und den Reifegrad des Systems. Hierzu sollen die Details in den nächsten Wochen vereinbart werden. red