TIE-Rezept: Praxishilfen erleichtern den Start

Das elektronische Rezept krempelt gewohnte Praxisabläufe erstmal um. Es bietet aber auch einige Vorteile. Die "Rauchenden Köpfe" geben Ihnen für den leichteren Start Checkliste und Praxisaushang an die Hand.

Wenn sich die Abläufe zum E-Rezept eingespielt haben, bewerben Sie die App in der Praxis, um den Zeitgewinn zu erleben.

Das elektronische Rezept (E-Rezept) würfelt einen optimierten Prozess zunächst durcheinander und verändert auch die Patienteninteraktion. Doch es führt langfristig kein Weg daran vorbei: Fassen Sie also Mut, es auszuprobieren – eine Checkliste und ein Praxisaushang helfen Ihnen bei den ersten Schritten (s. Kasten)!

Merke: Vertragsärztinnen und -ärzte müssen elektronische Rezepte ausstellen, wenn die technischen Voraussetzungen flächendeckend bereitstehen. Ist dies aber nicht der Fall, haben Patienten keinen Anspruch auf ein E-Rezept, stellt das Gesundheitsministerium klar.

Der E-Rezept-Token

Zunächst ein paar Grundlagen: Das E-Rezept ist eine neue Art, Medikamente zu verordnen. Bisher wählten Sie ein Medikament in der Praxissoftware (PVS) aus, druckten das Rezept und unterschrieben es per Hand.

Dies ändert sich nun: Im Vordergrund wählen Sie nach wie vor zuerst das Medikament, dann signieren Sie aber mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) Ihres elektronischen Heilberufeausweises (E-HBA) – und nur, wenn nötig, drucken Sie das Rezept noch aus.

Auf technischer Ebene im Hintergrund läuft dabei vereinfacht Folgendes ab: Im E-Rezept-Fachdienst (E-Rezept-FD) der Telematikinfrastruktur (TI) wird ein E-Rezept-Token erstellt: Diesen kann man sich wie eine Art Rezept-Gutschein vorstellen. Er wird im Nachgang dann unterschiedlich technisch verarbeitet.

Der Papierausdruck ist dabei nicht der eigentliche Token, sondern so etwas wie ein Link zum signierten E-Rezept-Token. Dieser wartet darauf, eingelöst zu werden. Den ausgedruckten Link kann die Apotheke mit TI-Anschluss scannen und greift damit auf die Informationen im Token zu.

Da hier von digital zu analog und wieder zu digital gewechselt wird, gibt es mit der E-Rezept-App einen rein digitalen Weg.

E-Rezept-App und ihre Haken

In Zukunft soll jeder Versicherte die E-Rezept-App der Gematik (s. Praxisaushang und www.hausarzt.link/JTY6h) auf dem Smartphone installieren und darüber Rezepte in der Apotheke einlösen. Für das Rezept müssten Patienten nicht mal in die Praxis kommen – vorausgesetzt, ihr Internet funktioniert. Eine einfache Aktualisierung der App zeigt, dass neue Arzneien verordnet wurden (technisch hat die App einen oder mehrere E-Rezept-Token über die TI abgerufen). Praxistipp: Hat Ihr Patient seine App freigeschaltet, aktualisieren Sie mit ihm in der Sprechstunde einmal live die App. Sie werden beide von der Schnelligkeit begeistert sein und dass das umständliche Drucken entfällt.

Auch Ihre MFA werden sich freuen, weil sie nicht mehr vom Rezeptabholen bei anderen Aufgaben ständig unterbrochen werden. Wie viel Zeit dadurch für das Praxisteam und die Patienten frei wird und welche Wege zur Praxis und Apotheke erspart bleiben, merken Sie erst, wenn diese wegfallen! Über die App können Patienten ihre Arzneien verbindlich in jeder Apotheke reservieren oder den Botendienst anfragen. Durch das “Reservieren” müssen Patienten erst zur Apotheke, wenn das Medikament vorrätig ist.

Große Chancen rechnen sich daher Versandapotheken aus, da diese nicht mehr auf das postalische Muster 16 warten müssen, sondern den zugeschickten Token direkt verrechnen und liefern können. Ob sie mit der technisch aufgerüsteten Vor-Ort-Apotheke, die eine Lagerung betreibt, mithalten können, bleibt abzuwarten.

Leider hat die App derzeit noch ein paar Haken: Die App nutzt nahezu keiner und die Freischaltung ist aufwändig (Anleitung s. Kasten). Der Gipfel ist, dass manche Kassen schon länger wegen Chipmangel keine NFC-fähigen Versichertenkarten (E-GK) ausgeben können und die Beantragung der PIN für die E-GK eine eigene Herausforderung ist. So behauptete mancher uninformierte Kassenmitarbeiter noch bei Redaktionsschluss, die PIN gäbe es noch nicht. Glücklicherweise bieten inzwischen manche Kassen die Freischaltung der E-Rezept-App aus der kasseneigenen App an. Für die Beantragung der PIN stellen die “Rauchenden Köpfe” ein Anschreiben zur Verfügung (s. Kasten).

Der gerade für Senioren einfachste Weg – das Einlösen des E-Rezept durch das Stecken der Versichertenkarte in der Apotheke – ist für 2023 geplant. Ob dies überhaupt – und ohne PIN – kommt, bleibt abzuwarten. Denn Versandapotheken fühlen sich dadurch benachteiligt und wettern dagegen.

Update 13.6.2023: Das Einlösen per Versichertenkarte in der Apotheke soll ab 1. Juli 2023 möglich sein.

Und wenn keine App vorliegt?

Besitzen Patienten kein Smartphone, hat trotzdem das Muster 16 bald ausgedient. In Zukunft drucken Sie für diese Patienten das E-Rezept aus. Hierzu werden bis zu drei einzeln einlösbare Token als QR-Code auf Papier gedruckt, zusätzlich gibt es einen Sammel-QR-Code oben rechts (s. Abb.).

Wichtig: Der Ausdruck soll wie bei der elektronischen Krankmeldung (E-AU) auf weißem Papier in DIN A5 oder A4 erfolgen (Mehr: www.hausarzt.link/VNRdo oder www.hausarzt.link/eRH7x). Diese Größe ist nötig, damit die Apotheken keine neuen Scanner brauchen.

Erfreulicher Effekt für die Praxis: Das gedruckte E-Rezept kann gefaxt und dennoch eingelöst werden. Alternativ können Sie den QR-Token den Patienten mailen. Da dieser keine außerhalb der TI lesbaren Informationen enthält, ist der Datenschutz gewährleistet.

Wie starten Praxen mit dem E-Rezept?

Wollen Sie mit dem E-Rezept loslegen, laden Sie sich die Checkliste der “Rauchenden Köpfe” kostenfrei herunter unter www.hausarzt.link/E-Rezept. Zunächst sollten Sie Ihre E-Signatur (QES) eingerichtet haben, die Sie auch für die E-AU brauchen.

Aktivieren Sie die Funktion Komfortsignatur (s. www.hausarzt.link/VNRdo) – ohne diese ist künftig der Praxisalltag nicht zu schaffen. Anschließend prüfen Sie Ihre Druckereinstellungen und Ausdrucke: Legen Sie dafür im PVS den offiziellen Testpatienten an (Anleitung der Gematik: www.hausarzt.link/Tkv3L).

Praxistipp: Arbeiten mehrere Ärzte im Team, sollte jeder den eigenen Ausdruck auf Korrektheit prüfen und ein Proberezept erstellen und signieren. Ob Sie für diese ersten Schritte einen Techniker brauchen, hängt von der Umsetzung und den Schulungsunterlagen Ihres PVS ab!

Absprache mit Apotheken

Hat es mit dem Proberezept geklappt, beginnen Sie langsam mit einzelnen Rezepten. Fragen sie zuerst die Apotheken in Ihrer Nähe, ob sie bereits E-Rezepte einlösen können. Viele erfüllen zwar die Voraussetzungen, haben aber noch keine praktische Erfahrung gesammelt, sodass sie selbst mit der Software und ungewohnten Abläufen kämpfen. Der Gesetzgeber hat es versäumt, für sie Testrezepte zur Verfügung zu stellen. Wichtig: Ab 1. September sollen alle Apotheken E-Rezepte verarbeiten können. Rechnen Sie trotzdem damit, dass Probleme noch im Alltag “ausgemerzt” werden müssen.

Sollte ein Heim einen Apothekenvertrag haben, fangen Sie am besten mit diesem an. Denn trotz “Makelverbots” ist es Ihnen hier ausnahmsweise erlaubt, die Apotheke direkt mit den E-Rezepten zu beliefern. Treten Probleme auf, können Sie diese gemeinsam auf “kurzem Dienstweg” lösen und, wenn nötig, ein Muster 16 nachliefern, ohne dass die Patienten involviert sind. Denken Sie in diesem Fall aber daran, dann den nicht eingelösten E-Rezept-Token wieder zu stornieren! Sollte dies nicht möglich sein, weil der Token in der Apothekensoftware “hängt”, soll Ihnen die Apotheke die Stornierung schriftlich bestätigen.

Starten Sie mit wenigen!

Steigern Sie nur von Tag zu Tag die Zahl der E-Rezepte. Am besten ergibt sich dies erst aus der Behandlung in der Sprechstunde. Denn Sie, Ihre Patienten und Ihre MFA müssen sich an die neuen Abläufe noch gewöhnen. Ein kompletter Umstieg von jetzt auf gleich wird in der Realität eher nicht funktionieren!

Bedenken Sie, dass die technischen Anforderungen beim E-Rezept viel strenger sind als beim Muster 16. Je nach PVS kann es sein, dass die Software einen Fehler “auf Rosa” nie erkannt hätte, der als E-Rezept-Token aber in der Apotheke Probleme macht. Ungeübte Apotheken werden dann das Rezept an Sie zurückverweisen, obwohl sie manches selbst beheben können oder der Fehler in der Apothekensoftware vorliegt. Hier hilft es nur, sich kollegial abzusprechen und eine gegenseitig offene Fehlerpolitik zu leben.

Praxistipp: Auch wenn das E-Rezept ab September erst in wenigen Praxen in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe startet, sollten Sie sich auch langsam herantasten. So können Sie ohne Druck die Abläufe kennenlernen und technische Probleme klären.

Vom Einzelnen zum Stapel

Sobald Sie und die Apotheken geübt sind, beginnen Sie, von Ihren MFA vorbereitete E-Rezepte “stapelweise” zu bearbeiten. Wie und ob das in Ihrer Software praxistauglich und effizient als “Massensignatur” umgesetzt wird und mit der Kulisignatur von rosa Rezeptstapeln “mithalten” kann, bleibt abzuwarten.

Bei Redaktionsschluss war uns kein PVS bekannt, wo das ähnlich schnell ging, auch wenn manche Ansätze vielversprechend waren und die Hersteller an der Umsetzung arbeiten. Verglichen mit dem Ausdruck, brauchen Sie derzeit für die E-Signatur etwa 3 bis 5 Sekunden länger. Kritiker sagen zu Recht, das sei zu lang. Aber denken Sie langfristig: Fällt der Ausdruck gänzlich weg, jeder nutzt die App oder Patienten können auch mit der Versichertenkarte Rezepte einlösen, spart dies auch in der Praxis Zeit.

An Arzt-Patienten-Kontakt denken

Die aktuelle Teildigitalisierung sollten Sie bei der Abrechnung im Blick haben! Praxistipp: Damit Sie kein finanzielles Fiasko erleiden, stellen Sie E-Rezepte nur für Patienten aus,

  • deren Versichertenkarte Sie bereits in diesem Quartal eingelesen haben und
  • bei denen ein Arzt-Patienten-Kontakt (ggf. Videosprechstunde) stattgefunden hat oder dies noch sicher wird.

Erhalten Patienten ihr Rezept automatisch über die App, werden sie das Einlesen der E-GK schnell vergessen. Und ohne Arzt-Patienten-Kontakt können Sie nur die 01430 EBM (1,35 Euro) abrechnen. Das wird nicht reichen, um die Praxis aufrecht zu erhalten! Besserung können hier nur KV-unabhängige Hausarztverträge, deren Pauschalen den Betrieb der Praxis angemessener finanzieren, oder eine EBM-Reform, die die Digitalisierung abbildet, bringen.

Fälle für Muster 16

Das E-Rezept steckt ebenso wie die Umsetzung in den PVS und die Verarbeitung in den Apotheken noch in den Kinderschuhen. Mehr und mehr Funktionen sollen über die Zeit dazu kommen. So ist es zu Redaktionsschluss in den PVS zwar technisch meist möglich, Blutzuckerteststreifen, Verbandsmittel, Impfungen und Diätetika zu verordnen. Diese können aber in der Apotheke derzeit so nicht beliefert werden. Rezepturen sollten Sie am besten mit der Apotheke klären. Hierzu müssen Sie also auf das gewohnte rosa Muster 16 zurückgreifen.

Sanitätshäuser sind noch nicht in der TI. Ebenso steht das E-Rezept für Betäubungsmittel noch aus.

Den PVS sollte man hier keine Vorwürfe machen. Es ist mehr Arbeit, Funktionen derzeit technisch zu unterbinden und später wieder zu ermöglichen. Vielmehr liegt dies am Gesetzgeber, der nicht gleich vollumfänglich das Muster 16 mit dem E-Rezept ersetzen wollte. Die PVS-Anbieter sind zudem mit ständig wechselnden und oft unterschiedlich auslegbaren Vorgaben gut beschäftigt.

Auf das Datum achten

Das Datum des E-Rezept muss mit der Signatur per PIN (QES) übereinstimmen. Von MFA nach der Sprechstunde vorbereitete E-Rezepte, die Sie erst am nächsten Tag per QES signieren, können je nach PVS Probleme machen. Ein Vordatieren ist technisch nicht mehr möglich und war schon beim Muster 16 verboten.

Fiel es bisher nicht weiter auf, wenn Mittwochnachmittag das Rezept gedruckt wurde und Donnerstag früh unterschrieben, so ist dies beim E-Rezept nicht mehr möglich. Formal korrekt hätten Sie aber auch bei Muster 16 das abweichende Unterschriftsdatum neben Ihre Unterschrift schreiben müssen.

Ob die PVS umsetzen werden, dass bei Datumswechsel neue Tokens für nicht signierte Rezepte angefordert werden, bleibt abzuwarten. Praxistipp: Signieren Sie also Rezepte immer am selben Tag!

Keine Signatur in Vertretung

Einzelpraxen sind bei der QES im Vorteil: Hier ist immer eindeutig, wer signiert. Noch erhebliche Probleme kann es geben, wenn die MFA ein E-Rezept für Arzt A vorbereitet, aber Ärztin B signiert. Wie das technisch im PVS “regelkonform” umgesetzt wird, ist noch unklar. Ein Unterschreiben “in Vertretung”, wie es bei Muster 16 möglich ist, gibt es mit dem E-Rezept nicht.

Ein weiteres Problem kann es geben, wenn Ärzte in Weiterbildung (ÄiW) beschäftigt werden. Diese benötigen einen (leider anders als im Krankenhaus nicht refinanzierten) E-HBA. Praxistipp: Es gibt Angebote für E-HBA mit nur zwei Jahren Laufzeit mit teils monatlicher Zahlung.

Wie sich die QES auf einen oder mehrere Weiterbilder im PVS “abbildet” und ob beim Softwarehaus dafür extra Kosten anfallen, ist leider nicht generell zu beantworten. Im Zweifel Muster 16 für ÄiW nutzen!

Vorbereitung durch MFA

Eine relevante Änderung in den Praxisabläufen ergibt sich besonders bei Folgerezepten: Beim E-Rezept findet die Vorbereitung durch die MFA getrennt von der ärztlichen Signatur und dem Ausdruck statt. Bisher konnte das Praxisteam oft zusätzliche Hinweise wie “Labortermin vereinbaren/GU/DMP steht aus/Karte einlesen/holt Tochter ab/Fax in Apotheke” etwa als Zettel aufs gedruckte Rezept kleben.

Leider wurde vom Gesetzgeber übersehen, eine ähnliche Funktion in der Software mit anzulegen. Folglich kann das Praxisteam bei der Vorbereitung des E-Rezepts solche Informationen nicht aus dem PVS heraus auf den Papierausdruck oder die App übermitteln. Noch offen ist, ob es diese wichtige Alltagsfunktion überhaupt je geben wird.

Lösen können Sie dies aktuell nur, indem Sie weiterhin ein Muster 16 ausstellen. Alternativ können Sie im PVS eine Patientenliste der zu signierenden E-Rezepte anlegen, die die MFA druckt und nachträglich mit gewohnter Notiz versieht.

Fazit

Es klingt zunächst alles kompliziert, ist im Alltag aber mit Übung und nahezu Vollumstellung machbar. Wenn Sie mit Muster 16 besser zurechtkommen, müssen Sie aktuell keine Sanktionen fürchten, wenn Sie dies weiter nutzen.

Für Patienten, die nicht mehr in die Praxis kommen müssen, nur um das Rezept abzuholen, lohnt sich aber die geringe Mehrarbeit, um sich mit dem E-Rezept vertraut zu machen. Langfristig spart dies Ressourcen für Ausdrucke und auch bei Ihren MFA.

Allerdings wäre eine breite Informationskampagne für die E-Rezept-App wichtig, damit viele Patienten die App nutzen.

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