Dortmund. Auch in Westfalen-Lippe hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) entschieden, dass bei der Übertragung des E-Rezeptes nicht die elektronische Gesundheitskarte genutzt werden darf.
Die KV Westfalen-Lippe (KV WL) sieht sich nun gezwungen, den weiteren Roll-out des E-Rezeptes abzubrechen, teilt sie am Donnerstag (3.11.) mit.
Seit Anfang September stellen in Westfalen-Lippe etwa 250 Testpraxen E-Rezepte aus. Dies habe bislang auch gut funktioniert. Sukzessive sollten weitere Praxen hinzukommen.
“Bankrotterklärung für die Digitalisierung”
Eigentlich sollte der Roll-out des E-Rezeptes Anfang September auch in Schleswig-Holstein starten. Nach dem Veto der dortigen Datenschutzbehörde hatte die KV Schleswig-Holstein (SH) den Roll-out des E-Rezeptes bereits im Vorfeld gestoppt.
„Mein Respekt für die Entscheidung der KVWL, die ihr sicher nicht leichtgefallen ist”, erklärt Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH am Donnerstag (3.11.). Der Stopp des eGK-Verfahrens sei ein weiterer herber Rückschlag für die Digitalisierung im Gesundheitswesen und lasse Deutschland im internationalen Vergleich weiter zurückfallen.
Auch der Deutsche Hausärzteverband und der Hausärzteverband Westfalen-Lippe zeigen Verständnis für die Entscheidung der KVWL, den Roll-out des E-Rezeptes unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht fortzuführen. Gleichzeitig betonen sie, dass das E-Rezept grundsätzlich eine sinnvolle Anwendung ist, von der insbesondere die Patientinnen und Patienten profitieren könnten.
Zum Aus des E-Rezeptes in Westfalen-Lippe meint auch KVWL-Vorstand Thomas Müller: „Die Entscheidung des Datenschützers ist eine Bankrotterklärung für die Digitalisierung im Gesundheitswesen generell und speziell in der ambulanten Versorgung. Für die mehr als 13.000 ärztlichen Mitglieder der KVWL wäre die digitale Lösung der ersten Massenanwendung ein großer Schritt gewesen – nun wird einmal mehr eine große Chance leichtfertig vertan!“
Zusätzliche Anpassungen bei TI nötig
Wegen der Ablehnung des Bundesdatenschützers werde der weitere Prozess nun „eklatant“ bis Mitte 2023 verzögert. Jetzt seien nämlich zusätzliche technische Anpassungen in den Apotheken-Verwaltungssystemen und in den Konnektoren für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) erforderlich, kritisiert Müller.
Nun sei die Ärzteschaft gezwungen, weiterhin nahezu ausschließlich papiergebundene E-Rezepte auszustellen. „Wir fordern erneut eine rein digitale Lösung – nur dann kann eine Fortsetzung des Roll-outs durch die KVWL erfolgen“, so Müller weiter.
Gematik bedauert Entscheidung der KVWL
Die Gematik findet es bedauerlich, dass die KVWL “die Einführung des E-Rezeptes vorläufig nicht weiter” forciere. Dank der guten Zusammenarbeit der KV, der beteiligten Praxen und der Softwarehersteller hätten die E-Rezept-Module verbessert werden können.
Ziel sei weiterhin die flächendeckende Einführung des E-Rezeptes in 2023. Die konkreten nächsten Schritte für die bundesweite Einführung würden die Gesellschafter der Gematik in einer der nächsten Versammlungen abstimmen, erklärt die Gematik.
Der Artikel wurde aktualisiert am 3.11.2023 um 13.50 Uhr.