Hausärztinnen und Hausärzte müssen bei Einstellungen, etwa von Medizinischen Fachangestellten (MFA), seit dem 1. August Arbeitsverträge detaillierter ausgestalten als bislang. Das besagt das sogenannte Nachweisgesetz, das der Bundestag jüngst verschärft hat.
Das Nachweisgesetz sorgt dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Frist ihre wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich bekommen. Dazu zählen etwa die Art der Tätigkeit, der Ort, das Gehalt und der Urlaub. Nun erfolgte eine Erweiterung. Diese Nachschärfung ist nötig, weil der deutsche Gesetzgeber die EU-Arbeitszeitbedingungenrichtlinie umsetzen muss.