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Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)Abrechnung: TSVG macht Neupatienten jetzt attraktiver

Der Hausärzteverband Westfalen-Lippe weist darauf hin, dass der Gesetzgeber aktuell bei den Folgen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) nachgesteuert hat.

Zur Erinnerung: Das TSVG war zu großen Teilen bereits im Mai 2019 in Kraft getreten mit dem Ziel, dass Patientinnen und Patienten schneller Arzttermine erhalten.

Nun hat der Gesetzgeber eine Regelung zur Korrektur der TSVG-Bereinigung zum 3. Quartal 2021 beschlossen.

Konkret gehe es um Korrekturen der Bereinigungsbeiträge für Leistungen bei Neupatienten sowie bei Leistungen in der offenen Sprechstunde – jeweils anhand von Daten aus der Vergangenheit, wie der Verband in einem Rundschreiben erklärt.

Anke Richter-Scheer, Vorsitzende des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe, fasst darin zusammen, was das für Hausärztinnen und Hausärzte für die kommenden Quartale bedeutet:

  1. Neupatienten sind ab jetzt durch die extrabudgetäre Vergütung uneingeschränkt sehr attraktiv.
  2. Jede mit einer TSVG-Konstellation gekennzeichnete Leistung entlastet zukünftig den Fachgruppentopf – dies gelte im Übrigen auch für “Verdünnerscheine”.
  3. Für die dringliche Terminvermittlung innerhalb von vier Tagen zu einem Facharzt kann eine Zusatzpauschale von 10,35 Euro abgerechnet werden (GOP 03008 mit Angabe der BSNR der Facharztpraxis).
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