Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

AbrechnungTetanus: Impfung ist nicht gleich Impfung

Die Abrechnung von Impfungen kennen Praxisteams auswendig. Doch die Tetanus-Impfung nach Unfall tanzt mehrfach aus der Reihe.

Bei jeder Verletzung mit offener Wunde sollte nach dem Tetanusschutz gefragt werden.

Ein 42-Jähriger stürzt im Wald und zieht sich dabei eine Risswunde zu (s. Kasten).

EBM

Beim Erstkontakt fallen 03000 und 02301 EBM an. Abrechnung der Vierfachimpfung gemäß der lokalen Impfvereinbarung mit der 89400. Für die weiteren Wundkontrollen kann die Ärztin keine Leistungen abrechnen.

GOÄ

Die Rechnung nach GOÄ ist komfortabler. Neben der 1 wird die 5 (3,5-fach) angesetzt (Untersuchung mehrerer Körperregionen). Bei der Wunde ist die Lokalanästhesie (Nr. 491), für die Versorgung der Wunde selbst die Nr. 2003 abrechenbar.

Die Folgekontakte sind entweder mit 1 und 5 GOÄ (bei Arztkontakt) oder je mit der Nr. 200 (bei alleinigem MFA-Kontakt) abrechenbar. Die Simultanimpfung ist mit der Nr. 378 abzurechnen.

HZV

In Nordrhein ist die Wundversorgung bei den Hausarztverträgen mit AOK, EKK, LKK und Knappschaft Teil der Pauschale. Die anderen Verträge (BKK, IKKclassic und TK) vergüten die 02301 einzeln mit 16 Euro.

Die Impfung (89400) wird bei AOK und Knappschaft zu den Sätzen der regionalen Impfvereinbarung honoriert (12,12 Euro), die TK bietet 11 Euro an. Bei allen anderen Verträgen ist sie Teil der Pauschale, erfordert aber eine gesonderte Dokumentation.

Schwerpunkt: Tetanusimpfung nach Verletzung

Bei jeder Verletzung mit offener Wunde sollte nach dem Tetanusschutz gefragt werden. Der medizinische Hintergrund ist klar, die Abrechnung birgt aber Tücken.

GKV

Bei GKV-Patienten werden alle Impfungen nach den regionalen Impfvereinbarungen abgerechnet, die jede KV mit den Kassen schließt. Das Muster der Vereinbarungen ist weitgehend identisch.

Sie enthalten den Passus, dass Tetanus-Impfungen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Verletzung/Exposition kurative Leistungen – und damit nicht Teil dieser Verträge sind. Somit sind die Tetanus- und die Simultanimpfung mit der 03000 EBM abgegolten.

Anders bei der heute allgemein empfohlenen Verabreichung eines Kombiimpfstoffes (Td, TdIPV, TdapIPV). Diese fallen in den Bereich der Impfvereinbarung und sind somit nach deren Vorgaben abzurechnen.

GOÄ

Bei Privatpatienten wird die Impfung neben der Beratung, einer Untersuchung und der Wundversorgung mit der Nr. 375 (Einzelimpfung) oder 378 (Simultanimpfung) angesetzt.

Wichtig: Neben der 378 ist die Beratung nach Nr. 1 nicht abrechenbar! Dabei kann der Impfstoff dem (Privatpatienten-)Praxispool entnommen und dem Patienten in Rechnung gestellt oder einzeln rezeptiert werden.

BG

Gegenüber der Berufsgenossenschaft (BG) ist die alleinige Tetanus- oder Simultanimpfung unproblematisch, die mit den Nrn. 375 oder 378 abgerechnet wird. Der Impfstoff sollte rezeptiert oder der BG als Sachkosten berechnet werden.

Da bei Auffrischungen nach Verletzung Kombiimpfstoffe empfohlen werden, hat die DGUV zuletzt am 8. März 2018 im Rundschreiben an D-Ärzte mitgeteilt, dass auch die Kosten für Kombiimpfstoffe voll erstattet werden. Eine Alternative wäre die Weiterleitung an den Hausarzt, um dort eine Kombiimpfung nach der Impfvereinbarung durchzuführen und abzurechnen.

Praxishinweise

  • Getrennte Impfstoffvorräte für GKV- und Privatpatienten.
  • Die Impfvereinbarungen gelten nicht für die Tetanusimmunisierung direkt nach einer Verletzung, sondern sind als kurative Leistung Teil der 03000 EBM.
  • Bei BG-Fällen kann auch eine Kombiimpfung abgerechnet werden.

Quellen:

www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)

www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)

www.kbv.de/media/sp/UV-GOAE_01.01.2022.pdf

Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.28, Stand Juni 2021)

Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Juli 2022

www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006

www.hausaerzteverband.de/hausarztvertraege/hzv-vertraege-schnellsuche

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.