Leserin B. fragt: In letzter Zeit häufen sich die Anfragen nach einer Verordnung für Krankengymnastik (KG) mit Kreuz beim Hausbesuch. Wann darf ich dieses Kreuz setzen? Bei Patientinnen und Patienten im Pflegeheim? Nach Hüft-Op? Wenn jemand sein Haus kaum noch verlässt, sich aber in der Häuslichkeit alleine bewegt und der Pflegedienst nur selten kommt (etwa zum Medikamenten setzen)?
Gibt es da eine klare Definition? Paragraf 11 der Heilmittel-Richtlinie ist sehr schwammig formuliert.
Antwort: Bei der Verordnung des Hausbesuchs kommt es auf Ihre Einschätzung der Bewegungseinschränkung bei jedem Einzelnen an.
Daumenregel: Wen Sie besuchen, den darf auch ein Physio besuchen. Ebenso wer es nur noch mit sehr viel Unterstützung gerade so schafft, von den Angehörigen in die Praxis gebracht zu werden. Die Bewegungseinschränkung kann sich auch im Erkrankungsverlauf ändern.
“Taxi zu teuer”, “Partner/in kann mich nicht fahren” zählen nicht, “darf nicht sitzen” (z.B. nach Spondylodese) schon. Nach Hüftgelenkersatz sollte zeitnah eine Anschluss-Reha erfolgen, so dass ambulante KG per Hausbesuch kaum in Frage kommt (zumindest nicht nach abgeschlossener Reha). Sich in der Häuslichkeit bewegen zu können, schließt einen Hausbesuch nicht aus.
Im Pflege- oder Wohnheim, Werkstatt für Menschen mit Behinderung ist das Kreuz beim Hausbesuch quasi immer zu setzen.
Kleine Spitzfindigkeit: Wenn Personen im Seniorenheim mobil sind, brauchen sie keinen Hausbesuch. Nur gibt es eben selten jemanden, der dort lebt, aber noch die Hausarztpraxis aufsuchen kann.
Die Kostenträger haben mit den Leistungserbringern für diese Fälle eine gesonderte Vergütung ausgehandelt. Sie entspricht in etwa der Mitbesuchs-Vergütung einer MFA (38105 EBM) und “belastet Ihr Heilmittelbudget” kaum.
Apropos: In den Heilmittelspickern der “Rauchenden Köpfe” (siehe Link links) finden Sie viele Möglichkeiten, aus den Verordnungen langfristigen oder besonderen Verordnungsbedarf abzuleiten. Bei konsequenter Nutzung der Spicker sind Sorgen wegen der Verordnungskosten unbegründet.
Superspitzfindigkeit: Wenn im Heim eine Physiopraxis ist, ist es kein Hausbesuch. Es gibt wohl Heime, die so etwas integriert haben.
Wichtig zum Regressschutz (das gilt nämlich auch umgekehrt): Wenn Versicherte in die Praxis kommen können, gibt es keine Physio mit Hausbesuch. Kontrollieren Sie am Quartalsende idealerweise alle Physio-Rezepte mit Hausbesuch und checken die abgerechneten Patientenkontakt!
Ein häufigeres Problem ist, dass es nicht so viele Physiotherapeuten gibt, die “besuchen”!
red