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AbrechnungFeiertagsabrechnung zum Jahresende 2021

Sollten Sie an den Feiertagen Notdienst haben, erfahren Sie hier, wie dieser am besten abzurechnen ist.

EBM

Im Notfalldienst Abrechnung der Pauschale 01212 und für den Besuch die 01418. Das Abwarten des Therapieeffektes kann mit der 01440 abgerechnet werden, da keine sonstigen Leistungen in dieser Zeit anfielen. Das Telefonat im Laufe des Tages wird wegen des Feiertages mit der 01216 angesetzt.

GOÄ

Der Nachtbesuch wird mit der GOP 50 abgerechnet. Für die Untersuchung fällt die Nr. 7 an, für die Injektion die Nr. 253. Zusätzlich werden die verbrauchten Ampullen als Auslagen gemäß § 10 GOÄ berechnet.

Für die 40 Minuten Wartezeit kann der Arzt zweimal die Nr. 56 anrechnen jeweils mit den Zuschlä- gen, da um 3.00 Uhr morgens schon Neujahrsfeiertag ist und er dieses Mal außerdem auf einen Samstag fällt. Für das Telefonat im Tagesverlauf die Nr. 1 mit dem Zusatz D.

HZV

Leistungen im organisierten Notfalldienst der KV können nicht über die HZV, sondern müssen mit gesondertem Schein wie normale GKV-Patienten über die KV abgerechnet werden.

Notfall an Weihnachten/Sylvester/Neujahr 2021/2022

EBM

An den Feiertagen zum Jahreswechsel (Weihnachten, Neujahr, aber auch an Heiligabend und an Sylvester) wird für jeden ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im organisierten Notfalldienst die 01212 abgerechnet. Für weitere oder sonstige Kontakte stehen die 01216 (7 bis 19 Uhr) sowie die 01218 (19 bis 7 Uhr) zur Verfügung.

Werden zwei oder mehr Kontakte an einem Tag abgerechnet, sind die Pauschalen mit der jeweiligen Uhrzeit zu versehen. Besuche werden im organisierten Notfalldienst immer mit der 01418 abgerechnet.

Kommt es an diesen Tagen außerhalb des organisierten Notdienstes zu Arzt-Patienten-Kontakten, werden die Unzeitpauschalen an allen Tagen wie an Feiertagen abge- rechnet: also von 7 bis 19 Uhr die 01100 und von 19 bis 7 Uhr die 01101. Nicht abrechenbar sind die Unzeitpauschalen neben Besuchen, da hier die entsprechenden Besuchsziffern abgerechnet werden: 01411, 01412, 01415.

GOÄ

In der GOÄ ist die unterschiedliche Abrechnung bei normalen Notfällen und im organisierten Notfalldienst nicht vorhanden. Hier werden alle Fälle gleich abgerechnet. Dabei wird für die Beratung alternativ die Nr. 1 oder 3 und für den Besuch die Nr. 50 (inkl. Beratung) abgerechnet. Hinzu kommt dann ein Zuschlag für die unterschiedlichen Unzeiten:

A bis D neben den Beratungs- und Untersuchungsleistungen und

E bis H neben Besuchen und der Verweilleistung.

Während alle Zuschläge pro Kontakt nur einmal abrechenbar sind, trifft dies allein bei der Nr. 56 nicht zu. Hier können die anfallenden Zuschläge pro abgerechneter Nr. 56 abgerechnet werden (s. Beispiel).

Unterschiedliche Feiertagsdefinition in EBM und GOÄ

Der entscheidende Unterschied zwischen EBM und GOÄ ist jedoch die Tatsache, dass im EBM Heiligabend und Sylvester als Feiertag abgerechnet werden, in der GOÄ dagegen als ganz normale Werktage. Man darf aber nicht vergessen, dass sowohl im EBM als auch in der GOÄ an Heiligabend und an Sylvester nachts um 0.00 Uhr abrechnungstechnisch bereits der Feiertag beginnt.

Quellen:

https://www.kbv.de/html/ebm.php (EBM)

https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html (GOÄ)

Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.24, Stand Juli 2021)

Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Oktober 2021

https://www.springermedizin.de/goae-ebm/15083006

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