Sollten Sie an den Feiertagen Notdienst haben, erfahren Sie hier, wie dieser am besten abzurechnen ist.
EBM
Im Notfalldienst Abrechnung der Pauschale 01212 und für den Besuch die 01418. Das Abwarten des Therapieeffektes kann mit der 01440 abgerechnet werden, da keine sonstigen Leistungen in dieser Zeit anfielen. Das Telefonat im Laufe des Tages wird wegen des Feiertages mit der 01216 angesetzt.
GOÄ
Der Nachtbesuch wird mit der GOP 50 abgerechnet. Für die Untersuchung fällt die Nr. 7 an, für die Injektion die Nr. 253. Zusätzlich werden die verbrauchten Ampullen als Auslagen gemäß § 10 GOÄ berechnet.
Für die 40 Minuten Wartezeit kann der Arzt zweimal die Nr. 56 anrechnen jeweils mit den Zuschlä- gen, da um 3.00 Uhr morgens schon Neujahrsfeiertag ist und er dieses Mal außerdem auf einen Samstag fällt. Für das Telefonat im Tagesverlauf die Nr. 1 mit dem Zusatz D.
HZV
Leistungen im organisierten Notfalldienst der KV können nicht über die HZV, sondern müssen mit gesondertem Schein wie normale GKV-Patienten über die KV abgerechnet werden.
Notfall an Weihnachten/Sylvester/Neujahr 2021/2022
EBM
An den Feiertagen zum Jahreswechsel (Weihnachten, Neujahr, aber auch an Heiligabend und an Sylvester) wird für jeden ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im organisierten Notfalldienst die 01212 abgerechnet. Für weitere oder sonstige Kontakte stehen die 01216 (7 bis 19 Uhr) sowie die 01218 (19 bis 7 Uhr) zur Verfügung.
Werden zwei oder mehr Kontakte an einem Tag abgerechnet, sind die Pauschalen mit der jeweiligen Uhrzeit zu versehen. Besuche werden im organisierten Notfalldienst immer mit der 01418 abgerechnet.
Kommt es an diesen Tagen außerhalb des organisierten Notdienstes zu Arzt-Patienten-Kontakten, werden die Unzeitpauschalen an allen Tagen wie an Feiertagen abge- rechnet: also von 7 bis 19 Uhr die 01100 und von 19 bis 7 Uhr die 01101. Nicht abrechenbar sind die Unzeitpauschalen neben Besuchen, da hier die entsprechenden Besuchsziffern abgerechnet werden: 01411, 01412, 01415.