Berlin. Die neu eingeführte ärztliche Leistung geht zurück auf das Anfang 2020 verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Dieses sieht vor, dass Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte ihre Patienten im Abstand von zwei Jahren ergebnisoffen zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Organ- und Gewebespende sowie dem neuen Organspenderegister beraten können.
Bewertung war Streitpunkt
Gemäß Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses erhalten sie dafür unter der neu geschaffenen Gebührenordnungsposition 01480 ab dem 1. März eine einheitliche Vergütung in Höhe von 7,32 Euro pro Beratung. Abrechenbar sind Gespräche mit Patienten ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte laut eigener Auskunft in den Verhandlungen eine deutlich höhere Bewertung sowie die Möglichkeit einer Zeittaktung gefordert. Beides konnte sie gegenüber dem GKV-Spitzenverband jedoch nicht durchsetzen. KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen sieht den Nutzen der Beratung folglich in Gefahr. „Das Thema Organspende ist zu wichtig und für die meisten Menschen mit so vielen Fragen – auch zu Krankheit und Tod – verbunden, dass ein Gespräch von wenigen Minuten kaum ausreichen wird.“
Positiver Trend bei Gewebespenden
Unterdessen vermeldet die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) für 2021 das Fortschreiten des positiven Trends der Vorjahre. Mit insgesamt 2.897 Gewebespenden wie Augenhornhäuten, Herzklappen und Blutgefäßen sei es im vergangenen Jahr erstmals gelungen, mehr als 7.000 Patientinnen und Patienten zu versorgen, teilt die DGFG mit. Im Vergleich zum Vorjahr sei zudem die Zustimmungsquote nach einem Aufklärungsgespräch erneut angestiegen, von vormals 40,7 auf nun 42 Prozent. red