Gespräche mit Patienten sind das Herz der hausärztlichen Betreuung, genauso essentiell ist daher die 03230 EBM zu deren Abrechnung. Auch wenn das Gesprächsbudget pro Praxis erschöpft ist, sollten Hausärzte weiter ihr Zeitprofil im Auge behalten.
Kasuistik
EBM
Für den Erstkontakt im Quartal rechnet der Hausarzt ein ärztliches Gespräch mit der Bezugsperson, der Tochter, über 25 Minuten dreimal mit der GOP 03230 ab. Erst beim ersten persönlichen Kontakt mit der Patientin kamen die Versichertenpauschale (GOP 03000) sowie automatisch die von der KV hinzugefügten Pauschalen dazu, ebenso die Chronikerpauschale I, die GOP 03220. Zusätzlich ein erstes Gespräch mit der Patientin (GOP 03230). Das EKG war in der Versichertenpauschale enthalten, die Laboranalysen rechnet die Laborgemeinschaft ab. Für das geriatrische Basisassessment kommt die GOP 03360 zur Abrechnung und für die geriatrische Betreuung die GOP 03362. Im weiteren Verlauf mussten noch einige Gespräche geführt werden, die der Hausarzt jeweils mit der GOP 03230 pro vollendete zehn Minuten ansetzt.
GOÄ
Das erste Gespräch mit der Tochter kann der Hausarzt in der GOÄ als Fremdanamnese mit der Nr. 4 abrechnen, auch wenn die Patientin selbst nicht anwesend war. Beim ersten persönlichen Kontakt stellt er dann die Nrn. 3 und 8 in Rechnung. Bei den nächsten Kontakten kommen für das EKG (Nr. 651), für die Blutabnahme die Nr. 250 und diverse erforderliche Laboranalysen zum Einsatz, dabei einmalig die Nr. 1 neben einer technischen Leistung. Da es in der GOÄ keine Pauschalgebühr für das geriatrische Basisassessment gibt, werden dafür die Nrn. 800 und 801 abgerechnet, außerdem für die verschiedenen Tests die Nr. 857, einmal pro Sitzung auch bei mehreren erfolgten Testverfahren.
HZV
Für die Abrechnung innerhalb der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) gehen wir in die Region der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KV). Bei allen drei Verträgen (BKK, TK, IKKclassic) gibt es einmal im Versichertenjahr die Quartalspauschale P1, in den übrigen Quartalen die Pauschale P2. Zusätzlich kann der Hausarzt jeweils die Chronikerpauschale P3 als auch den VERAH®-Zuschlag abrechnen. Die GOP 03230 für das ärztliche Gespräch ist bei allen Verträgen in den Pauschalen enthalten. Das hausärztliche geriatrische Basisassessment wird als Einzelleistung vergütet mit jeweils 17 Euro.
Schwerpunkt: Ärztliches Gespräch nach 03230
Eine Leistung, auf die im hausärztlichen Alltag zu keiner Zeit verzichtet werden kann, ist das Gespräch zwischen Arzt und Patient. Zum 1. Oktober 2013 wurde dafür in den EBM die GOP 03230 eingeführt, das “Problemorientierte ärztliche Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist”. Bewertet ist diese Leistung mit 90 Punkten mit einem aktuellen Honorar von 9,74 Euro. Allerdings gibt es bei der Abrechnung einige Besonderheiten zu beachten.