Weniger Früherkennungsuntersuchungen, mehr Videosprechstunden und Telefonkonsultationen – die KV-Abrechnung im dritten Quartal 2020 ist pandemiebedingt wenig vergleichbar mit der Abrechnung des Vorjahreszeitraums. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zur Vorstellung des Honorarberichts für das 3. Quartal 2020 hin.
Speziell im hausärztlichen Bereich stieg der Honorarumsatz je Arzt in den drei Herbstmonaten 2020 im Schnitt um 3,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall stieg um 6,2 Prozent; die Anzahl der Behandlungsfälle sank um 2,6 Prozent, teilt die KBV mit.
Die Fachärzte und Psychologischen Psychotherapeuten verzeichneten etwas höhere Umsatzzuwächse. Bei den Fachärzten stieg der Honorarumsatz je Arzt um 5,7 Prozent. Dafür erhöhte sich die Behandlungsfallzahl um 1,0 Prozent. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall wuchs um 6,6 Prozent.
Der durchschnittliche Honorarumsatz je Psychologischem Psychotherapeuten stieg im Berichtszeitraum um 5,9 Prozent. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall wuchs um 8,8 Prozent. Die Zahl der Behandlungsfälle stieg im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,0 Prozent.
red