Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2017 wurde Ende Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht. Aus der Differenz der vom Schätzerkreis prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr (rund 14,4 Milliarden Euro ohne Berücksichtigung von Finanzreserven) ergibt sich ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von 1,1 Prozent. Dieser Wert bleibt damit gegenüber dem für das Jahr 2016 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz stabil. Diese Stabilität mache deutlich, so Bundesgesundheits-minister Hermann Gröhe, dass die GKV finanziell auf einem sicheren Fundament stehe. Notwendige Leistungs- und Qualitätsverbesserungen seien mit Augenmaß eingeführt worden. Zudem zeige der stabile Beitrag, "dass der Alarmismus, mit dem noch vor kurzem deutliche Anstiege des Zusatzbeitrags im Jahr 2017 an die Wand gemalt wurden, völlig unangemessen war. Solche Panikmache, die die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung verunsichert, sollte künftig unterbleiben." Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein wichtiger Gradmesser für die Haushaltsplanungen und individuellen Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, die in den nächsten Wochen anstehen. Zugleich trägt er zur Transparenz für die Mitglieder der GKV bei: Erhöht eine Krankenkasse ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können in eine andere Krankenkasse wechseln.