Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Mitte Februar eine neue Richtlinie für Geburten publiziert [1]. Sie will werdende Mütter und deren Kinder damit auch vor unnötigen medizinischen Interventionen schützen. Als Beispiele nennt sie die steigende Zahl von Kaiserschnitten und Oxytocin-Infusionen, um die Geburt zu beschleunigen. Ein „erheblicher Anteil“ von gesunden Schwangeren werde während der Geburt mindestens einer klinischen Intervention ausgesetzt, häufig auch unnötigen, potentiell schädlichen Routineeingriffen.
Sie räumt mit der bisherigen Grundregel auf, dass sich bei einer komplikationslosen Geburt der Muttermund einen Zentimeter pro Stunde öffnet. Dies sei für einige Frauen „unrealistisch“. Eine langsamere Öffnung sei nicht gleichbedeutend mit Komplikationen und solle daher nicht allein als Indikation dienen, um einzugreifen, so die WHO.
Auch sei normalerweise kein Wehenschreiber (CTG) – weder zu Beginn noch kontinuierlich – nötig, stattdessen empfiehlt die WHO die Auskultation mittels Dopplersonographie oder Pinard`schem Hörrohr. Die deutsche Leitlinie [2] weist darauf hin, dass das CTG oft falsch gedeutet wird und deswegen Geburtseinleitungen und operative Entbindungen zunehmen. Sie rät aber zu einem 30-minütigen Aufnahme-CTG mit anschließender Kontrolle maximal alle zwei Stunden und in der Austreibungsphase zu einem kontinuierlichen CTG.
Darüber hinaus soll man laut WHO auf das Rasieren der Schamhaare und die Säuberung des Vaginalbereichs mit Chlorhexidin verzichten. Das gilt auch für den Dammschnitt als Routinemaßnahme sowie den Druck auf den Gebärmuttergrund. Die WHO fordert zudem, dass Geburtshelfer die Mütter stärker in Entscheidungen während der Geburt einbinden sollen. Zum Beispiel sollen sie die Geburtsposition selbst wählen und zu einer aufrechten Position ermutigt werden sowie ihrem natürlichen Drang zu Pressen folgen. Zudem sollen Ärzte sie in die Lage versetzen, dass sie über die Gabe von Schmerzmitteln mitentscheiden können.
Nach einer unkomplizierten Geburt sollen Frauen keine routinemäßige Antibiotikaprophylaxe erhalten, auch nicht bei einem Dammschnitt. Neu ist ebenso, dass Neugeborene erst 24 Stunden nach der Geburt gebadet werden sollen. Die deutsche Leitlinie [3] formuliert hier weniger streng, dass man das Kind nur auf besonderen Wunsch der Eltern baden soll.
Literatur
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- WHO recommendations: Intrapartum care for a positive childbirth experience. 2018, online: http://apps.who.int/iris/bitstream/10665/260178/1/9789241550215-eng.pdf?ua=1, zuletzt abgerufen am 22.2.2018
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- S1-Leitlinie Anwendung des CTG während Schwangerschaft und Geburt. Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Gültig bis 31.3.2018
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- S2k-Leitlinie Betreuung von gesunden reifen Neugeborenen in der Geburtsklinik. Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Gültig bis 12.9.2017, wird derzeit überarbeitet