Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Forum PolitikWestfalen-Lippe: Beim Honorar muss das Schiedsamt ran

In Westfalen-Lippe konnten sich Kassenärztliche Vereinigung (KVWL) und Krankenkassen bei den Honorarverhandlungen nicht über die Konvergenzregelung einigen. Nun muss das Schiedsamt entscheiden, wie die KV Westfalen-Lippe Mitte September mitteilte.

Kern der Auseinandersetzung ist eine Regelung des Versorgungsstärkungsgesetzes von 2015, mit der unbegründete regionale Ungleichheiten in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) abgebaut werden sollen. Diese sieht vor, dass – stark vereinfacht gesagt – Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen regional verhandeln können, einmalig den Sockel der MGV (sogenannter Aufsatzwert) anzuheben. Dies geht laut Gesetz (Paragraf 87a Abs. 4a S. 1 SGB V) aber nur, wenn die KV beweisen kann, dass der Aufsatzwert in 2014 unbegründet zu niedrig war. Der KVWL zufolge rangieren die Vertragsärzte in Westfalen-Lippe auf dem vorletzten Platz im Bundesvergleich der MGV je Versicherten.

Da die Honorarverhandlungen gescheitert sind, hat die KV Westfalen-Lippe nun beim Landesschiedsamt beantragt, den Aufsatzwert für die Gesamtvergütungsvereinbarung für 2017 einmalig basiswirksam zu erhöhen.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.