Forum PolitikVersorgungsstärkungsgesetz: Jetzt ist Konsequenz gefragt

Deutschland steuert auf einen Hausärztemangel zu. Das hat auch die Politik erkannt und macht mit dem Versorgungsstärkungsgesetz die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin attraktiver. Ein richtiger und wichtiger Schritt. Doch einige Maßnahmen gehen auch am Ziel vorbei. Eine Analyse.

Im Oktober 2014 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den ersten Entwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) veröffentlicht. Knapp neun Monate später hat der Bundestag dem Gesetz nun zugestimmt. Während des gesamten parlamentarischen Verfahrens wurde das VSG sowohl bei den Ärztinnen und Ärzten als auch in der Öffentlichkeit breit diskutiert. Es wird in den kommenden Jahren eine der großen gesellschaftlichen Aufgaben werden, eine hochwertige Primärversorgung durch Hausärztinnen und Hausärzte sicherzustellen. Dies ist ein ganz entscheidender Beitrag dazu, auch zukünftig überall in Deutschland gleichwertige und gute Lebensbedingungen für die Menschen auf dem Land und in der Stadt zu schaffen.

Damit dies gelingt, müssen sich wieder mehr junge Medizinerinnen und Mediziner für eine Weiterbildung in der Allgemeinmedizin entscheiden. Aktuell schließen lediglich zehn Prozent der Nachwuchsärzte ihre Weiterbildung in der Allgemeinmedizin ab, knapp 90 Prozent hingegen im fachärztlichen Bereich. Um den Nachwuchsmangel in der Hausarztmedizin zu stoppen, ist es zwingend notwendig, diesen Trend umzukehren.

Das Versorgungsstärkungsgesetz sieht vor, dass zukünftig bundesweit 7.500 statt bisher 5.000 Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin gefördert werden. Darüber hinaus soll endlich auch das Gehalt von Ärztinnen und Ärzten in der ambulanten Weiterbildung an das Niveau in den Krankenhäusern angeglichen werden. Diese Ungerechtigkeit hatte in der Vergangenheit viele junge Ärztinnen und Ärzte davon abgehalten, den Weg in die Allgemeinmedizin zu wählen. Um die Kosten für die Weiterbildungsstelle zu refinanzieren, ist das Verbot der Leistungsausweitung für die Anstellung eines Assistenten im Rahmen der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin modifiziert worden.

Dies alles sind richtige und wichtige Schritte, die zeigen, dass die Politik die Dringlichkeit des Problems erkannt hat. Umso weniger nachvollziehbar ist es dann, dass zukünftig auch 1.000 Stellen in einigen Facharztrichtungen gefördert werden sollen. Die Tatsache, dass 90 Prozent aller Weiterbildungsabschlüsse im fachärztlichen Bereich erfolgen, zeigt eigentlich deutlich, dass hier gar kein Förderbedarf besteht! Statt alle zur Verfügung stehenden Ressourcen zu bündeln, um die Allgemeinmedizin nach vorne zu bringen und damit die wirklichen Herausforderungen anzupacken, werden Förderungen nach dem Ich-auch-Prinzip verteilt, unabhängig davon, ob sie in der Versorgungsrealität tatsächlich helfen.

Neuer Begriff stiftet Verwirrung

Absolut unverständlich ist darüber hinaus die Subsumierung einiger, nicht näher definierter Facharztgruppen, unter dem Begriff „grundversorgende Fachärzte“, ohne dass ersichtlich wird, welche Funktion diese in der Versorgung der Patientinnen und Patienten erfüllen sollen. Anstatt die primärärztliche Versorgung zu stärken, schafft dies allen voran Verwirrung – auf Kosten der Qualität. Eine hochwertige Primärversorgung können ausschließlich Hausärztinnen und -ärzte sicherstellen. Dies sollte eigentlich jedem verantwortlich Handelnden klar sein – die Patientinnen und Patienten jedenfalls wissen das und schätzen daher die Arbeit der Hausärztinnen und Hausärzte sehr, wie verschiedene Umfragen immer wieder belegen.

Ein richtiger Schritt ist, dass zukünftig fünf Prozent der Fördermittel für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in die Einrichtung von allgemeinmedizinischen Kompetenzzentren fließen sollen. Dies wird dazu beitragen, die Stellung der Allgemeinmedizin an den Universitäten zu verbessern. Bei der Frage nach einer stärkeren Repräsentation der Allgemeinmedizin an den Universitäten handelt es sich nicht um eine theoretische Diskussion, sie hat direkte Auswirkungen auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Bis heute ist die Allgemeinmedizin an den meisten medizinischen Fakultäten deutlich unterrepräsentiert. Immer noch haben nur knapp zwei Drittel aller Fakultäten überhaupt einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin. Ein Blick zu unseren europäischen Nachbarn zeigt, dass Deutschland hier deutlich hinterherhinkt.

Ein Thema, welches der Deutsche Hausärzteverband schon seit vielen Jahren intensiv vertritt, ist die Parität in den Entscheidungsgremien der ärztlichen Selbstverwaltung. Immer wieder haben in der Vergangenheit fachärztliche Mehrheiten über hausärztliche Belange entschieden – zum Nachteil aller Hausärztinnen und Hausärzte! Das Versorgungsstärkungsgesetz sieht nun eine Parität in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vor. Das bedeutet: Hausärzte entscheiden über hausärztliche Angelegenheiten und Fachärzte über fachärztliche Angelegenheiten. Dies ist eine wichtige Neuerung und ein gemeinsamer Erfolg!

Leider wird dieser richtige Weg nicht konsequent weitergegangen. Denn die Parität soll nicht für die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen gelten. Gerade in vielen Landes-KVen spielen hausärztliche Interessen jedoch kaum eine Rolle. Hier herrscht also noch Handlungsbedarf. Positiv ist, dass der Gesetzgeber auf Initiative des Deutschen Hausärzteverbandes die Möglichkeit geschaffen hat, hausärztliche MVZ zu gründen. Für viele junge Nachwuchsärzte stellen MVZ inzwischen eine interessante Option dar, als angestellt tätige Ärzte in der Versorgung der Patientinnen und Patienten zu arbeiten. Es ist daher eine gute Nachricht, dass der Gesetzgeber hier mehr Flexibilität ermöglicht und unnötige Hürden abbaut.

Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) hat inzwischen einen festen Platz in der Regelversorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland. Sie garantiert eine bessere Versorgung und gleichzeitig eine angemessenere Vergütung der Hausärzte. Dies hat die Bundesregierung mit ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ ausdrücklich bestätigt. Der Gesetzgeber hat die Stellung der HZV als Alternative zur kollektivvertraglichen Versorgung im Versorgungsstärkungsgesetz noch einmal explizit herausgearbeitet. Die Koordination des gesamten Behandlungsprozesses durch den Hausarzt verbessert auch die Zusammenarbeit zwischen Hausärzten und Fachärzten. Lange Wartezeiten bei der Terminvergabe können so vermieden werden. Daher ist in diesem Zusammenhang ein Eingriff des Gesetzgebers, wie mit den Terminservicestellen geschehen, nicht notwendig.

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