Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz will die Regierung die ambulante Palliativversorgung ausbauen. So soll es zusätzlich vergütete Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung geben, die u.a. auch die Zusammenarbeit der Berufsgruppen fördern sollten. Vielerorts greifen allgemeine und spezialisierte Palliativversorgung noch nicht gut ineinander, so binden Spezialisten Hausärzte oft noch zu wenig ein, wie eine Studie der Uni Frankfurt ergeben hat (S. 22). Womöglich ist nicht jedem klar, welch wichtige Aufgaben Hausärzte in der Palliativversorgung übernehmen. Der Deutsche Hausärzteverband wird sich auch künftig stark dafür einsetzen, dass die große Verantwortung und Kompetenz der Hausärzte in diesem sensiblen Versorgungsbereich anerkannt wird.
Nur wenige Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen benötigen eine spezialisierte Palliativversorgung. Die Mehrzahl dieser Patienten benötigt vielmehr eine allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV), die diejenigen Grundversorger (Hausärzte, Pflegedienste) und Spezialisten (Onkologen, Geriater, andere Fachärzte) erbringen, die Patienten mit lebensbedrohlichen Krankheiten behandeln und über ein gutes Grundwissen und gute Basisfertigkeiten in der Palliativversorgung verfügen [1]. In 2010 hat eine große Studie die Sterbequalität „Quality of Death“ untersucht [2].
Deutschland stand in der Gesamtbewertung mit Platz acht überdurchschnittlich gut dar. Dabei schnitt in der Einzelbewertung der Zugang zu einer spezialisierten Versorgung am Lebensende schlechter ab, die Basis-Gesundheitsversorgung am Lebensende hingegen relativ besser. Dies legt den Schluss nahe, dass die AAPV in Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern gut ist, aber der Zugang zu einer spezialisierten Versorgung verbessert werden sollte.
Im Mittelpunkt aller Bemühungen muss der Patient stehen, der selbstbestimmt zusammen mit seinem sozialen Umfeld entscheidet, wo er die letzte Lebensphase verbringen will. In der Regel werden Patienten den Wunsch haben, in der häuslichen oder vertrauten Umgebung zu sterben [3]. Daher muss die ambulante Versorgung durch Hausärzte, Fachärzte und spezialisierte Pflegedienste ausgebaut werden, Patienten muss aber auch der Wechsel erleichtert werden, wenn sie eine palliative (teil-)stationäre oder hospizliche Versorgung benötigen.
Dazu wäre es wünschenswert, wenn Haus- oder Fachärzte konsiliarisch bereits in der AAPV spezialisierte Einrichtungen der Palliativversorgung einbeziehen können.
In der flächendeckenden AAPV spielen Hausärzte eine entscheidende Rolle: Sie versorgen kontinuierlich 90 Prozent aller älteren Menschen, mehr als die Hälfte aller über 80-Jährigen in der ambulanten Versorgung betreut ausschließlich der Hausarzt. In der Regel kennt der Hausarzt seine älteren Patienten und ihre Lebensbedingungen über zehn Jahre. Es ist daher Konsens, dass die AAPV durch qualifizierte Vertragsärzte die Grundlage für eine wohnortnahe flächendeckende Versorgung darstellt [4].
Die Qualifikationen zur palliativmedizinischen Versorgung erwerben Ärzte während der Ausbildung und Fachärzte für Allgemeinmedizin insbesondere auch in ihrer Weiterbildung zum Facharzt.
Um die steigenden Anforderungen an die Qualifikation in der Basisversorgung bedienen zu können, wird eine kontinuierliche Fortbildung auch in der Palliativmedizin empfohlen. Der 40-Stunden-Kurs der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin kann dafür die Grundlage sein, Fortbildungsmodule des Instituts für hausärztliche Fortbildung (IHF), Erfahrungen wie die Versorgung von Palliativpatienten in der Praxis oder Besuchstätigkeit in Alten- und Pflegeheimen müssen aber darauf angerechnet werden können.
Die Bedingungen für Hausärzte und Spezialisten, die Palliativpatienten in der AAPV betreuen, müssen verbessert werden. Heute machen fast 95 Prozent der Hausärzte in Deutschland Hausbesuche. Dabei werden 12,6 Prozent der Patienten im Durchschnitt besucht [5].
Darum muss das Honorar für Hausbesuche bei Palliativpatienten kostendeckend sein. Denn Hausbesuche sind ein wichtiges Instrument, um Palliativpatienten und ihre Angehörigen zu unterstützen.
Zur Verbesserung der Versorgung im ambulanten Bereich muss die Palliativversorgung besser verzahnt werden.
In allen Verträgen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) müssen neben den Palliativmedizinern, den spezialisierten Pflegediensten auch die Hausärzte als Netzwerkpartner eingebunden sein.
Das oberste Ziel ist es, den Patienten möglichst wenig Wechsel der Versorger zuzumuten. Der Hausarzt muss also auch in der stationären oder teilstationären palliativen Versorgungssituation Ansprechpartner für Patienten und Angehörige bleiben. Jede gesetzliche oder vertragliche Änderung muss diesen Grundsatz berücksichtigen.
Literatur
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- Leopoldina, Nationale Akademie der Wissenschaften“ Palliativversorgung in Deutschland“ (Februar 2015)
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- Economist Intelligence Unit „The quality of death .Ranking end-of-life care across the world“ (Stand September 2014)
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- Lt. einer Umfrage im Auftrag der des Deutschen Hospiz und Palliativverbandes von 2012 wollen 66 Prozent der Befragten zu Hause sterben und 18% in einem Hospiz
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- Positionen des GKV Spitzenverbandes: Weiterentwicklung der Hospiz Palliativversorgung (2. Juni 2015)
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- KBV Abrechnungsstatistik Honorarbericht 2012