Berlin. In seiner 76. Sitzung am 15. Dezember 2021 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 1. März 2022 die Aufnahme einer neuen Leistung in den EBM beschlossen, die „Beratung über Organ- und Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a TPG“. Anlass war das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GWVG) vom 11.7.2021, wodurch dieser Auftrag bedingt durch eine Änderung des § 87 Abs. 2b SGB V formuliert wurde.
Nur für Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte abrechenbar
Die Ziffer 01480 ist nach Vorgabe des EBM abrechenbar nur für Hausärzte (Kapitel 3 EBM) sowie Kinder- und Jugendärzte (Kapitel 4 EBM); sie kann lediglich bei Versicherten abgerechnet werden, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben, also ab dem 15. Geburtstag. Sie erfordert obligat einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt und kann alle zwei Kalenderjahre wiederholt werden.
Die Bewertung der 01480 liegt bei 65 Punkten, das entspricht 2022 einem Honorar von 7,32 Euro. Neben der obligaten Beratungsleistung werden fakultativ die Aushändigung von Aufklärungsunterlagen und eines Organspendeausweises sowie der Eintrag über das Vorhandensein des Ausweises in die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit honoriert.
Weitere Vorgaben zur 01480
In einer dritten Anmerkung zur 01480 ist vorgegeben, dass die Abrechnung dieser Ziffer neben diagnostischen und therapeutischen Gebührenordnungspositionen eine um fünf Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit erfordert, als in den entsprechenden Ziffern angegeben ist. Beispielsweise muss bei einem problemorientierten Gespräch (03230, je vollendete zehn Minuten) wegen anderer Indikation und nachfolgender Beratung zu Transplantationen im Allgemeinen (01480) die Kontaktzeit mindestens fünfzehn Minuten betragen. Diese fünf Minuten werden auch als Prüfzeit für das Zeitbudget der Praxis herangezogen.
Neben anderen wiederkehrenden Leistungen (Prävention, Impfungen u.a.) bietet sich auch die Ziffer 01480 optimal für ein Recall-System an. Bei defensiv gerechneten nur hundert Beratungen im Quartal lassen sich somit im Jahr ungefähr 3000 Euro zusätzliches Honorar generieren.
Quellen:
www. institut-ba.de/ba/babeschluesse/2021-12-15_eba76_1.pdf www.institut-ba.de/ba/babeschluesse/2021-12-15_eba76_eeg_1.pdf www.bundesgesundheitsministerium.de/gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz.html