Mit dem eHealth-Gesetz hat die Regierung den Weg für eine einheitliche Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen geebnet. Für vieles brauchen Ärzte eine sichere elektronische Signatur mittels des elektronischen Arztausweises, zum Beispiel: Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte, Medikationsplan und Notfalldatensatz, eArztbrief, ePatientenakte. Als erstes greift die Anwendung eArztbrief, für dessen elektronischen Versand (inkl. Signatur und Verschlüsselung) erhalten Ärzte ab 1. Januar 2017 55 Cent pro Brief. Weitere Anwendungen folgen ab 2018.
Laut Bundesärztekammer (BÄK) ist für die Ausgabe der eArztausweise eine Identifizierung des Antragstellers nötig bit.ly/2aakM9g. Der Antrag muss online beim Anbieter ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben werden. Identifizieren können sich Ärzte dann mit Personalausweis und dem Antrag bei einer entsprechenden Stelle wie einer Postfiliale. Danach wird der Antrag an die Ärztekammer geschickt, die prüft, ob der Antragsteller Arzt und Kammermitglied ist. Derzeit stellt nur die medisign GmbH die Ausweise aus. Da dies eine Tochtergesellschaft der apoBank ist, kann für deren Kunden die Identifikation entfallen. Denn die Bank gleicht den Antrag mit den ihr vorliegenden Daten ab: Von Juli bis Ende 2016 ist dieses Angebot kostenfrei. Ab Januar 2017 kostet der eArztausweis dann 7,90 Euro monatlich. Vereinfacht gerechnet müssten Ärzte also 15 eArztbriefe im Monat ausstellen, um die Kosten reinzuholen.
Ende Juni meldete die KBV, dass seit November 2015 mehr als 25.000 eArztbriefe per KV-Connect ausgetauscht wurden. In einem Feldtest hat sie zudem die Umsetzung mit der Arztsoftware überprüft, das Ergebnis: 33 Produkte wurden erfolgreich auditiert, die zusammen in mehr als 80 Prozent aller Vertragsarztpraxen installiert sind.