Der Bund will die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform der Zulassung zum Medizinstudium den Ländern überlassen. Das geht aus einer Antwort des Bundesbildungsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor. Ein Sprecher der Kultusministerkonferenz (KMK) bestätigte auf Anfrage von "Der Hausarzt", die KMK-Gremien berieten derzeit über das Vorgehen. Bei Redaktionsschluss hatten erste Arbeitstreffen der Staatssekretäre stattgefunden. Diskutiert werde eine Anpassung des "Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung".
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 19. Dezember entschieden, dass die Zulassungsverfahren bis Ende 2019 neu geregelt werden müssen (Hausarzt 1). So soll der Abiturnote künftig weniger Bedeutung zukommen. Damit bekräftigten die Karlsruher Richter eine der 41 Einzelmaßnahmen des Masterplans Medizinstudium 2020.
An der Spitze der Expertenkommission zur Umsetzung des Masterplans hat es unterdessen einen personellen Wechsel gegeben: Die frühere Generalbundesanwältin Professor Monika Harms habe den Vorsitz "aus persönlichen Gründen" niedergelegt und sei aus der Kommission ausgeschieden, bestätigte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Anfrage. Harms Nachfolger ist Professor Manfred Prenzel, Bildungsforscher an der Technischen Universität München.
Trotz des personellen Wechsels liege die Arbeit der geheim tagenden Kommission im Zeitplan. Die Vorlage der Ergebnisse ist laut Ministerium für Oktober diesen Jahres vorgesehen.