Wer meint, dass mit dem Tod auch die Bürokratie zu Ende ist, wird in Bremen neuerdings bitter enttäuscht. Seit 1. August muss ein qualifizierter Leichenschauarzt dort jeden Verstorbenen eingehend untersuchen. Bisher sind dafür nur die Rechtsmediziner des örtlichen Instituts qualifiziert. Glück hat, wer zur richtigen Zeit stirbt – nachts, an Wochenenden und Montagen kommt es nämlich bereits zu langen Wartezeiten. Es fehlt aber nicht nur an qualifizierten Medizinern, sondern auch nach vier Wochen nach der Gesetzesänderung noch immer an neuen Formularen für die Todesfeststellung – schließlich hat die Bremer Bürgerschaft „nur“ drei Jahre Zeit gehabt, das Gesetz (und seine Folgen) vorzubereiten! „Freuen“ dürfte sich so mancher Arzt auch darüber, dass er zwar nicht mehr zur Leichenschau qualifiziert ist, dafür aber für seinen qualifizierten Leichenschaukollegen einen zweiseitigen Bogen beim Toten hinterlassen soll, auf dem er sämtliche Vorerkrankungen, Verlaufsdaten und die mögliche Todesursache dokumentieren darf.