Analog zur Landarztquote gibt es in Sachsen-Anhalt künftig eine Amtsarztquote: 2,8 Prozent der Medizinstudienplätze werden für Studierende vorbehalten, die sich verpflichten, mindestens zehn Jahre im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu arbeiten. Das hat der Landtag Ende April in einem entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Für die Landarztquote sind bislang 20 Plätze reserviert; in der ersten Runde waren 192 Bewerbungen aus ganz Deutschland eingegangen.