Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei ärztlichen Verordnungen wie Arzneimitteln werden ab 2017 neu aufgesetzt. Hierzu haben sich KBV und GKV-Spitzenverband auf entsprechende Rahmenvorgaben verständigt.
Diese sehen unter anderem vor, dass der Grundsatz „Beratung vor weiteren Maßnahmen“ auch dann gilt, wenn ein Arzt bereits auffällig war. Das ist immer dann der Fall, wenn eine festgesetzte Maßnahme mehr als fünf Jahre zurückliegt. Besonders entlastet werden zudem neu niedergelassene Ärzte. Sie müssen erst ab dem dritten Prüfzeitraum mit einer Beratung als Maßnahme der Wirtschaftlichkeitsprüfung rechnen und haben so mehr Zeit, sich mit den Regeln für wirtschaftliches Verordnen im vertragsärztlichen Bereich vertraut zu machen. So soll eine entscheidende Hürde bei der Niederlassung abgebaut werden.
Auf Basis der Rahmenvorgaben werden Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassenverbände im nächsten Schritt geeignete Vereinbarungen zur Prüfung ärztlich verordneter Leistungen treffen. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz haben KBV und GKV-Spitzenverband den Auftrag erhalten, die Wirtschaftlichkeitsprüfungen neu zu strukturieren. Dazu gehört die Entwicklung eines Verfahrens, mit dem sichergestellt werden soll, dass Ärzte, die in ihrem Verordnungsverhalten statistisch erstmalig auffallen, zunächst auf jeden Fall eine Beratung erhalten.