Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

kurz + knappRegressgefahr soll ab 2017 sinken

Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei ärztlichen Verordnungen wie Arzneimitteln werden ab 2017 neu aufgesetzt. Hierzu haben sich KBV und GKV-Spitzenverband auf entsprechende Rahmenvorgaben verständigt.

Diese sehen unter anderem vor, dass der Grundsatz „Beratung vor weiteren Maßnahmen“ auch dann gilt, wenn ein Arzt bereits auffällig war. Das ist immer dann der Fall, wenn eine festgesetzte Maßnahme mehr als fünf Jahre zurückliegt. Besonders entlastet werden zudem neu niedergelassene Ärzte. Sie müssen erst ab dem dritten Prüfzeitraum mit einer Beratung als Maßnahme der Wirtschaftlichkeitsprüfung rechnen und haben so mehr Zeit, sich mit den Regeln für wirtschaftliches Verordnen im vertragsärztlichen Bereich vertraut zu machen. So soll eine entscheidende Hürde bei der Niederlassung abgebaut werden.

Auf Basis der Rahmenvorgaben werden Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassenverbände im nächsten Schritt geeignete Vereinbarungen zur Prüfung ärztlich verordneter Leistungen treffen. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz haben KBV und GKV-Spitzenverband den Auftrag erhalten, die Wirtschaftlichkeitsprüfungen neu zu strukturieren. Dazu gehört die Entwicklung eines Verfahrens, mit dem sichergestellt werden soll, dass Ärzte, die in ihrem Verordnungsverhalten statistisch erstmalig auffallen, zunächst auf jeden Fall eine Beratung erhalten.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.