Die Bundesregierung hat den Erfolg der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) bestätigt. Das geht aus ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag hervor. Die HZV verbessert die Versorgung der Patienten, schreibt die Regierung. Gleichzeitig begrüßt sie, dass durch Innovationen im Rahmen der HZV der Wettbewerb um eine bessere Versorgung gestärkt wird. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) hat sich die Regierung zum Ziel gesetzt, „die Teilnahme an der HZV attraktiver zu gestalten, da sie den Qualitätswettbewerb unter den Krankenkassen stärken“ wird.
„Positiv“ bewertet die Regierung, dass die Zahl der abgeschlossenen HZV-Verträge in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Derzeit gibt es im Bundesgebiet 580 Einzelverträge und 55 Verbundverträge. Insgesamt nehmen mehr als 3,7 Millionen Patienten und mehr als 16.000 Hausärzte freiwillig an Hausarztverträgen teil. „Die Hausarztzentrierte Versorgung ist eines der größten Erfolgsmodelle im deutschen Gesundheitswesen der vergangenen Jahrzehnte“, so Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.
„Während das Kollektivvertragssystem stagniert und kaum in der Lage ist, eine flächendeckende hausärztliche Versorgung der Patienten sicherzustellen, ist es mit der HZV innerhalb weniger Jahre gelungen, eine zweite Regelversorgung zu etablieren. Sie sorgt für eine strukturierte Behandlung der Patienten und ist der Innovationsmotor im deutschen Gesundheitswesen.“
Regierung steht hinter HZV
Auch die Regierung sieht HZV-Verträge als einen Weg, besondere Versorgungsformen im Wettbewerb mit dem KV-System zu entwickeln. Daher habe sie mit dem VSG klargestellt, dass in HZV-Verträgen Leistungen vereinbart werden können, „die über den Leistungsumfang der Regelversorgung hinausgehen“. Dazu zählen neben ärztlichen Leistungen etwa neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, soweit diese der Gemeinsame Bundesausschuss nicht abgelehnt hat, sowie vom Leistungskatalog ausgeschlossene, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Auch in Sachen Transparenz sieht die Regierung die HZV gut aufgestellt. Sie hält ein von den Linken angeregtes Register über HZVVerträge für „nicht erforderlich“. Denn die Kassen seien verpflichtet, Versicherte „umfassend über Inhalt und Ziele der HZV“ aufzuklären. Versicherte haben den Anspruch, „über alle Sach- und Rechtsfragen informiert zu werden, die für sie von Bedeutung sein können“. Zudem stelle der Verband auf seinen Websites Vertragsmaterialien zur Verfügung. Auch das HZV-Team beantwortet Fragen von Versicherten. Die Regierung hält es nicht für sinnvoll, in der HZV einen eigenen Notdienst einzurichten: Der Notdienst soll „allein durch die Kassenärztlichen Vereinigungen organisiert werden“.
Bei der HZV fungiert der Hausarzt als Koordinator im Gesundheitswesen. Der Versicherte verpflichtet sich für mindestens ein Jahr freiwillig, zunächst seinen Hausarzt zu konsultieren. Dieser überweist Patienten bei Bedarf an einen Spezialisten oder ins Krankenhaus. Somit können überflüssige Doppeluntersuchungen und unnötige Klinikaufenthalte vermieden werden. Auch das Medikationsmanagement, etwa bei der Verschreibung von Antibiotika, kann durch die verbesserte Koordination individuell abgestimmt und kontrolliert werden.